„Kleingewerbe“ ist kein Begriff aus dem Gesetz. Gemeint ist meist ein Gewerbe, das nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht und deshalb kein Handelsgewerbe ist (§ 1 Abs. 2 HGB) – oft verwechselt mit der Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer (§ 19 UStG). Anmelden musst du es wie jedes andere Gewerbe beim Gewerbeamt, gleichzeitig mit dem Start (§ 14 Abs. 1 GewO). Die Gebühr legt deine Gemeinde fest, in Berlin sind es 26 €, online 15 €. Steuerfrei ist ein Kleingewerbe nicht automatisch: Einkommensteuer fällt 2026 an, sobald dein zu versteuerndes Einkommen über 12.348 € liegt, Gewerbesteuer ab einem Gewerbeertrag über 24.500 €.

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, dessen Inhaber:in kein Kaufmann und keine Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB). Ein Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb – es sei denn, das Unternehmen erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (§ 1 Abs. 2 HGB). Genau diese Ausnahme meint man, wenn man von „Kleingewerbe“ spricht.

Feste Grenzen in Euro nennt § 1 HGB dafür nicht. Entscheidend ist das Gesamtbild deines Betriebs nach Art und Umfang. Ob überhaupt ein Gewerbe vorliegt, regelt das Steuerrecht: eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, die kein freier Beruf und keine Land- und Forstwirtschaft ist (§ 15 Abs. 2 EStG). Bist du freiberuflich tätig, brauchst du gar kein Gewerbe – woran du das erkennst, steht im Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe?

Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?

Kleingewerbe ist ein Begriff aus dem Handelsrecht, Kleinunternehmer:in einer aus dem Umsatzsteuerrecht – beides hängt nicht zusammen. Du kannst Kleingewerbetreibende:r sein und trotzdem Umsatzsteuer berechnen, und auch Freiberufler:innen, die gar kein Gewerbe haben, können die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Kleingewerbe Kleinunternehmerregelung
Rechtsgebiet Handelsrecht Umsatzsteuerrecht
Grundlage § 1 Abs. 2 HGB § 19 UStG
Bedeutet kein Kaufmann, kein Handelsregister, keine Buchführungspflicht nach HGB keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, keine Voranmeldungen
Grenze keine feste Zahl, Gesamtbild nach Art und Umfang Gesamtumsatz höchstens 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr
Gilt für nur Gewerbetreibende alle Unternehmer:innen, auch Freiberufler:innen

Die Grenzen der Kleinunternehmerregelung gelten in dieser Form seit dem 1. Januar 2025. Ob sie für dich passt, hängt vor allem von deinen Kund:innen und deinen Ausgaben ab – was dafür und was dagegen sprechen kann, steht im Ratgeber Kleinunternehmerregelung 2026.

Wie meldest du ein Kleingewerbe an?

Genauso wie jedes andere Gewerbe: Du erstattest beim Gewerbeamt deiner Gemeinde eine Gewerbeanzeige, und zwar gleichzeitig mit dem Beginn (§ 14 Abs. 1 GewO). Das amtliche Formular „Gewerbe-Anmeldung“ hat kein Kästchen für „Kleingewerbe“. Es fragt nach einem Eintrag im Handelsregister – den hast du als Kleingewerbetreibende:r nicht – und ob du die Tätigkeit „(vorerst) im Nebenerwerb“ betreibst (Anlage 1 GewAnzV).

So läuft es ab:

  1. Tätigkeit einordnen. Kläre, ob du ein Gewerbe hast oder freiberuflich arbeitest und ob du eine Erlaubnis oder einen Eintrag in die Handwerksrolle brauchst.
  2. Anmeldung einreichen. Beim Gewerbeamt vor Ort oder online, wenn deine Gemeinde das anbietet. Beschreib deine Tätigkeit so genau wie möglich.
  3. Empfangsbescheinigung abwarten. Die Behörde bestätigt dir die Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO).
  4. Fragebogen ans Finanzamt schicken. Innerhalb eines Monats nach dem Start, elektronisch (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Dort entscheidest du auch, ob du die Kleinunternehmerregelung anwendest.
  5. Steuernummer erhalten. Das Finanzamt erfasst dich anhand des Fragebogens und schickt dir deine Steuernummer.

Die Details zur Anmeldung stehen im Ratgeber Gewerbe anmelden, was du im Fragebogen einträgst, in Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Wie lange es bis zur Nummer dauert und wie du sie findest, erklärt der Ratgeber Steuernummer beantragen. Für den Fragebogen brauchst du ein ELSTER-Konto – die Registrierung kann laut Bundesfinanzministerium bis zu zwei Wochen dauern (BMF-Schreiben vom 1. September 2026). Kümmere dich also früh darum.

Was kostet es, ein Kleingewerbe anzumelden?

Die Anmeldegebühr legt dein Land oder deine Gemeinde fest, eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht. In Berlin kostet die Anmeldung 26 € je Einzelgewerbe, online 15 € (service.berlin.de). Den Betrag für deinen Ort findest du auf der Seite deiner Gemeinde.

Dazu können später kommen:

  • IHK-Beitrag: Mitglied der IHK wirst du automatisch, wenn du zur Gewerbesteuer veranlagt wirst (§ 2 Abs. 1 IHKG). Ohne Handelsregistereintrag bist du vom Beitrag freigestellt, solange dein Gewerbeertrag beziehungsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 € nicht übersteigt. Hattest du in den fünf Wirtschaftsjahren vor der Gründung keine Einkünfte aus Gewerbe, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft und bist an keiner Kapitalgesellschaft zu mehr als einem Zehntel beteiligt, bist du im Gründungsjahr und im Jahr danach bis 25.000 € ganz befreit (§ 3 Abs. 3 IHKG).
  • Gewerbesteuer: erst, wenn dein Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 € liegt – siehe unten.

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Nein, nicht pauschal. Es gibt für drei Steuern drei verschiedene Grenzen, und keine davon hängt am Wort „Kleingewerbe“:

Steuer Wann du nichts zahlst Grundlage
Einkommensteuer zu versteuerndes Einkommen 2026 bis 12.348 € bei Einzelveranlagung (Grundfreibetrag) – gerechnet aus allen Einkünften zusammen § 32a Abs. 1 EStG, § 2 EStG
Gewerbesteuer Gewerbeertrag bis 24.500 € (Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften) § 11 Abs. 1 GewStG
Umsatzsteuer wenn du die Kleinunternehmerregelung anwendest § 19 Abs. 1 UStG

Der Grundfreibetrag gilt nicht pro Gewerbe, sondern einmal für dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen. Der Einkommensteuer unterliegen alle Einkunftsarten zusammen, also auch Lohn aus einem Job (§ 2 Abs. 1 EStG). Hast du neben dem Kleingewerbe ein Gehalt, kann der Freibetrag schon damit ausgeschöpft sein. Was dann gilt, steht im Ratgeber Nebengewerbe anmelden.

Wie viel Gewerbesteuer zahlst du mit einem Kleingewerbe?

Bis zu einem Gewerbeertrag von 24.500 € keine. Darüber rechnet das Finanzamt so (§ 11 GewStG): Gewerbeertrag auf volle 100 € abrunden, Freibetrag abziehen, mit der Steuermesszahl von 3,5 % multiplizieren. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag. Den multipliziert deine Gemeinde mit ihrem Hebesatz (§ 16 Abs. 1 GewStG).

Ein vereinfachtes Beispiel für 2026 mit fiktiven Zahlen, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen:

Schritt Betrag
Gewerbeertrag 30.000,00 €
minus Freibetrag − 24.500,00 €
verbleibt 5.500,00 €
× Steuermesszahl 3,5 % = Steuermessbetrag 192,50 €
× Hebesatz 400 % (Beispiel) = Gewerbesteuer 770,00 €

Als Einzelunternehmer:in bekommst du einen Teil davon bei der Einkommensteuer zurück: Sie ermäßigt sich um das Vierfache des Steuermessbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und begrenzt auf den Anteil der Einkommensteuer, der auf deine gewerblichen Einkünfte entfällt (§ 35 Abs. 1 EStG). Im Beispiel wären das bis zu 4 × 192,50 € = 770 €. Je nach Hebesatz und Einkommen kann die Gewerbesteuer so ganz oder teilweise ausgeglichen werden.

Gut zu wissen: Setzt eine Gemeinde keinen höheren Hebesatz fest, gilt ein Mindesthebesatz. Er steigt ab dem Erhebungszeitraum 2027 auf 280 % (§ 16 Abs. 4 GewStG in Verbindung mit § 36 Abs. 5b GewStG).

Welche Steuererklärung musst du für ein Kleingewerbe abgeben?

In der Regel eine Einkommensteuererklärung mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), eine Gewerbesteuererklärung nur bei einem Gewerbeertrag über 24.500 €. Als Kleinunternehmer:in entfällt die Umsatzsteuererklärung in der Regel.

  • Gewinn ermitteln mit der EÜR: Wer nicht zur Buchführung verpflichtet ist und auch freiwillig keine Bücher führt, darf als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen (§ 4 Abs. 3 EStG). Das ist beim Kleingewerbe der Normalfall. Die EÜR übermittelst du elektronisch im amtlichen Datensatz, der sogenannten Anlage EÜR – Papier geht nur auf Antrag in Härtefällen (§ 60 Abs. 4 EStDV).
  • Einkommensteuererklärung: Mit Einkünften aus Gewerbebetrieb gibst du sie elektronisch ab (§ 25 Abs. 4 EStG). Ohne Arbeitslohn bist du jedenfalls dazu verpflichtet, wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt (§ 56 EStDV). Fordert das Finanzamt dich auf, musst du immer abgeben (§ 149 Abs. 1 AO).
  • Gewerbesteuererklärung: Pflicht, wenn dein Gewerbeertrag im Jahr über 24.500 € lag (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 GewStDV), ebenfalls elektronisch (§ 14a GewStG).
  • Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmer:in gelten die Erklärungspflichten aus § 18 Abs. 1 bis 4 UStG für dich nicht (§ 19 Abs. 1 UStG). Ohne Kleinunternehmerregelung gibst du Voranmeldungen und eine Jahreserklärung ab.

Abgabefrist ist ohne Beratung der 31. Juli des Folgejahres (§ 149 Abs. 2 AO). Für 2026 fällt der 31. Juli 2027 auf einen Samstag, die Frist endet deshalb am Montag, 2. August 2027 (§ 108 Abs. 3 AO). Alle weiteren Termine stehen im Ratgeber Steuerfristen für Selbstständige.

Welche Rechtsform hat ein Kleingewerbe?

Meist ein Einzelunternehmen – du allein, ohne Eintrag im Handelsregister. Gründet ihr zu mehreren, ist es in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die schon durch den Gesellschaftsvertrag entsteht (§ 705 Abs. 1 BGB). Betreibt die Gesellschaft ein Handelsgewerbe, ist sie dagegen eine OHG (§ 105 Abs. 1 HGB).

Eine GmbH ist nie ein Kleingewerbe: Sie gilt immer als Handelsgesellschaft (§ 13 Abs. 3 GmbHG), und für Handelsgesellschaften gelten die Vorschriften über Kaufleute (§ 6 Abs. 1 HGB). Das gilt auch für die UG (haftungsbeschränkt), die eine GmbH mit geringerem Stammkapital ist (§ 5a GmbHG).

Ab wann ist man kein Kleingewerbe mehr?

Sobald dein Betrieb nach Art oder Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert – dann bist du Kaufmann oder Kauffrau (§ 1 Abs. 2 HGB). Das hat Folgen:

  • Handelsregister: Du musst deine Firma beim Registergericht zur Eintragung anmelden (§ 29 HGB). Die Firma trägt dann den Zusatz „eingetragene Kauffrau“, „eingetragener Kaufmann“ oder „e. K.“ (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB).
  • Buchführung nach HGB: Kaufleute müssen Bücher führen (§ 238 Abs. 1 HGB). Einzelkaufleute sind davon befreit, solange sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen jeweils höchstens 800.000 € Umsatzerlöse und 80.000 € Jahresüberschuss haben, bei Neugründung schon am ersten Stichtag (§ 241a HGB).

Freiwillig geht es auch umgekehrt: Als Kleingewerbetreibende:r darfst du dich ins Handelsregister eintragen lassen, musst es aber nicht. Mit der Eintragung gilt dein Gewerbe als Handelsgewerbe (§ 2 HGB).

Unabhängig vom Handelsrecht gibt es eine steuerliche Buchführungspflicht: Gewerbliche Unternehmer:innen mit mehr als 800.000 € Umsatz im Kalenderjahr oder mehr als 80.000 € Gewinn im Wirtschaftsjahr müssen Bücher führen (§ 141 Abs. 1 AO) – ab dem Wirtschaftsjahr, das auf eine entsprechende Mitteilung des Finanzamts folgt (§ 141 Abs. 2 AO). Mit der Buchführung entfällt die EÜR.

Kannst du ein Kleingewerbe nebenberuflich anmelden?

Ja. Die Anmeldepflicht gilt unabhängig davon, ob du hauptberuflich oder neben einem Job gründest, und das Formular fragt den Nebenerwerb nur ab (Anlage 1 GewAnzV). Was du dabei zu Arbeitgeber, Steuern und Krankenversicherung wissen solltest, steht im Ratgeber Nebengewerbe anmelden. Wenn du bei deinem konkreten Fall unsicher bist, frag beim Finanzamt oder bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater nach.

Quellen