Einkommensteuer-Vorauszahlungen zahlst du am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember auf die Steuer, die du im laufenden Jahr voraussichtlich schuldest (§ 37 Abs. 1 EStG). Das Finanzamt setzt sie per Vorauszahlungsbescheid fest, grundsätzlich auf Grundlage deines letzten Steuerbescheids, und nur, wenn sie mindestens 400 Euro im Jahr und 100 Euro pro Termin betragen. Sinkt dein Gewinn, kannst du jederzeit beantragen, die Vorauszahlungen herabzusetzen – formlos oder über Mein ELSTER. Nach der Gründung kann dich der erste Steuerbescheid doppelt treffen: Nachzahlung fürs Vorjahr plus Vorauszahlungen für die laufenden Jahre.

Wann sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen fällig?

Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig (§ 37 Abs. 1 EStG). Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Wenn du ein Gewerbe hast, kommen die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen an die Gemeinde dazu (§ 19 Abs. 1 GewStG).

Termin Einkommensteuer Gewerbesteuer
4. Quartal 2026 Do, 10.12.2026 Mo, 16.11.2026
1. Quartal 2027 Mi, 10.03.2027 Mo, 15.02.2027
2. Quartal 2027 Do, 10.06.2027 Di, 18.05.2027 (15.5. ist Samstag, 17.5. Pfingstmontag)
3. Quartal 2027 Fr, 10.09.2027 Mo, 16.08.2027
4. Quartal 2027 Fr, 10.12.2027 Mo, 15.11.2027

Die Tabelle berücksichtigt nur bundesweite Feiertage. Alle übrigen Steuertermine – Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Erklärungsfristen – findest du in den Steuerfristen für Selbstständige.

Wie berechnet das Finanzamt die Vorauszahlungen?

Grundsätzlich nach der Einkommensteuer aus deiner letzten Veranlagung, nach Abzug von Steuerabzugsbeträgen wie der Lohnsteuer (§ 37 Abs. 3 Satz 2 EStG). Das Finanzamt kann die Vorauszahlungen aber an die Steuer anpassen, die sich für das Jahr voraussichtlich ergeben wird – bis zum Ende des 15. Monats nach Ablauf des Jahres (§ 37 Abs. 3 Satz 3 EStG). Für 2026 ist das also bis Ende März 2028 möglich.

Festgesetzt werden Vorauszahlungen nur, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro pro Termin betragen (§ 37 Abs. 5 EStG). Bereits festgesetzte Vorauszahlungen werden nur erhöht, wenn der Erhöhungsbetrag mindestens 100 Euro pro Termin ausmacht, bei einer nachträglichen Erhöhung mindestens 5.000 Euro.

Nach der Gründung gibt es noch keine Veranlagung mit deinen Einkünften als Selbstständige:r. Deshalb fragt das Finanzamt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach deinen voraussichtlichen Einkünften im Gründungs- und im Folgejahr und kann danach die ersten Vorauszahlungen festsetzen (§ 37 Abs. 3 Satz 3 EStG). Schätzt du hoch, zahlst du früh viel. Schätzt du niedrig, kommt die Rechnung später – und dann meist auf einmal.

Warum muss ich nach dem ersten Steuerbescheid so viel auf einmal zahlen?

Weil mit dem ersten Bescheid drei Dinge gleichzeitig fällig werden können: die Nachzahlung für das abgelaufene Jahr, nachträgliche Vorauszahlungen für das Jahr danach und die laufenden Vorauszahlungen. Ein fiktives Beispiel:

Du hast 2025 gegründet und im Fragebogen einen niedrigen Gewinn geschätzt. Für 2025 und 2026 wurden deshalb keine Vorauszahlungen festgesetzt. Dein Einkommensteuerbescheid für 2025 gilt am Montag, 18. Januar 2027, als bekannt gegeben und setzt 6.000 Euro Einkommensteuer fest. Das Finanzamt geht davon aus, dass es 2026 und 2027 ähnlich läuft.

Was Betrag Fällig Grundlage
Abschlusszahlung 2025 6.000 € Do, 18.02.2027 (ein Monat nach Bekanntgabe) § 36 Abs. 4 EStG
Nachträgliche Vorauszahlung 2026 6.000 € Do, 18.02.2027 (ein Monat nach Bekanntgabe) § 37 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 EStG
Vorauszahlung 1. Quartal 2027 1.500 € Mi, 10.03.2027 § 37 Abs. 1 EStG
Summe bis 10. März 2027 13.500 €

Danach folgen 2027 noch drei Vorauszahlungen à 1.500 Euro. Die Vorauszahlung für 2026 darf das Finanzamt nachträglich festsetzen, solange die Anpassungsfrist läuft – für 2026 bis Ende März 2028. Die Mindestbeträge aus § 37 Abs. 5 EStG, bei nachträglichen Erhöhungen 5.000 Euro, sind im Beispiel überschritten. Hast du ein Gewerbe, kann dasselbe Muster bei der Gewerbesteuer dazukommen (§ 19 Abs. 3 GewStG, § 20 Abs. 2 GewStG).

Du kannst vorsorgen, indem du von Anfang an einen Teil deiner Einnahmen für die Steuer zurücklegst. Wie du den Bescheid liest, erklärt der Ratgeber Einkommensteuerbescheid. Kannst du die Summe nicht auf einmal aufbringen, sprich vor der Fälligkeit mit dem Finanzamt – siehe Stundung und Ratenzahlung beim Finanzamt.

Kann ich die Vorauszahlungen herabsetzen oder stoppen?

Ja. Eine Vorauszahlungsfestsetzung steht immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 Satz 2 AO), deshalb kannst du jederzeit beantragen, sie zu ändern (§ 164 Abs. 2 AO). Das Finanzamt passt die Vorauszahlungen dann an die Steuer an, die sich voraussichtlich ergeben wird (§ 37 Abs. 3 Satz 3 EStG). Liegt diese unter 400 Euro im Jahr oder 100 Euro pro Termin, wird gar keine Vorauszahlung festgesetzt (§ 37 Abs. 5 EStG) – das ist das „Auf null setzen“.

So gehst du vor:

  1. Prognose machen: Rechne aus, welchen Gewinn du im laufenden Jahr voraussichtlich erzielst – am besten anhand deiner bisherigen Einnahmen und Ausgaben des Jahres.
  2. Antrag stellen: in Mein ELSTER mit dem Formular „Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen“ oder formlos per Brief an dein Finanzamt.
  3. Begründen und belegen: Erkläre, warum der Gewinn niedriger ausfällt, und leg deine Aufstellung bei.
  4. Rechtzeitig stellen: Stellst du den Antrag vor dem nächsten Termin und gibt das Finanzamt ihm erst danach statt, fallen auf den herabgesetzten Betrag keine Säumniszuschläge an (AEAO zu § 240, Nr. 6 Buchst. c).

Was du dabei wissen solltest:

  • Zu niedrig kommt zurück: Ist die Steuer am Ende höher, zahlst du die Differenz mit dem Bescheid nach (§ 36 Abs. 4 EStG). Wird die Steuer erst später als 15 Monate nach Jahresende festgesetzt, kommen 0,15 % Zinsen pro vollem Monat dazu (§ 233a AO, § 238 Abs. 1a AO).
  • Frühere Abgabefrist möglich: Lässt du deine Erklärung von einer Kanzlei erstellen, kann das Finanzamt nach einer Herabsetzung anordnen, dass du sie früher abgibst (§ 149 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO).
  • Erhöhen geht auch: Läuft es besser als gedacht, kannst du die Vorauszahlungen genauso anpassen lassen und vermeidest eine große Nachzahlung.

Wie formuliere ich einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen?

Ein Antrag braucht keine besondere Form. Eine neutrale Vorlage, die du an deinen Fall anpassen musst – die Angaben in eckigen Klammern sind Platzhalter:

[Vorname Nachname], [Anschrift]
An das Finanzamt [Ort]
Steuernummer: [Steuernummer]

Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer [Jahr]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage, die mit Bescheid vom [Datum] festgesetzten Vorauszahlungen zur Einkommensteuer für [Jahr] auf [Betrag] Euro je Termin herabzusetzen [oder: nicht mehr festzusetzen].

Begründung: Meine Einkünfte aus [selbstständiger Arbeit / Gewerbebetrieb] werden [Jahr] voraussichtlich [Betrag] Euro betragen, weil [Grund, zum Beispiel: weniger Aufträge seit (Monat), höhere Betriebsausgaben]. Eine Aufstellung meiner Einnahmen und Ausgaben von Januar bis [Monat] und meine Schätzung bis Jahresende lege ich bei.

[Nur bei Gewerbe:] Außerdem beantrage ich, den Gewerbesteuermessbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen entsprechend anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]

Ob die Begründung in deinem Fall trägt, frag im Zweifel beim Finanzamt oder bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater nach.

Kann ich Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid einlegen?

Ja. Auch der Vorauszahlungsbescheid ist ein Steuerbescheid, gegen den du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen kannst (§ 347 AO, § 355 Abs. 1 AO). Weil Vorauszahlungen immer unter Vorbehalt der Nachprüfung stehen, kannst du eine Änderung aber auch nach Ablauf dieser Frist jederzeit beantragen (§ 164 Abs. 2 AO). Mit einem Einspruch kannst du zusätzlich beantragen, die Vollziehung auszusetzen (§ 361 AO). Wie ein Einspruch abläuft, steht im Ratgeber Einspruch gegen den Steuerbescheid.

Was gilt für die Gewerbesteuer-Vorauszahlung?

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig, jede grundsätzlich ein Viertel der Steuer aus der letzten Veranlagung (§ 19 Abs. 1 und 2 GewStG). Sie betreffen dich nur mit einem Gewerbe – ob du eins hast, klärt der Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe?.

Die Gemeinde kann die Vorauszahlungen an die voraussichtliche Steuer anpassen. Das Finanzamt kann dafür einen voraussichtlichen Steuermessbetrag festsetzen, an den die Gemeinde gebunden ist (§ 19 Abs. 3 GewStG). Deshalb kannst du eine Herabsetzung auch beim Finanzamt beantragen. Eine einzelne Vorauszahlung wird nur festgesetzt, wenn sie mindestens 50 Euro beträgt (§ 19 Abs. 5 GewStG).

Was ist die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung?

Die Sondervorauszahlung ist der Preis für eine Dauerfristverlängerung, wenn du die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgibst: ein Elftel der Summe deiner Umsatzsteuer-Vorauszahlungen aus dem Vorjahr (§ 47 UStDV). Gründest du im laufenden Jahr, zählen die zu erwartenden Vorauszahlungen dieses Jahres (§ 47 Abs. 3 UStDV). Du berechnest, meldest und zahlst sie selbst bis zum Termin der ersten Voranmeldung des Jahres, also bis 10. Februar (§ 48 Abs. 2 UStDV). Verrechnet wird sie mit der Vorauszahlung für den letzten Voranmeldungszeitraum (§ 48 Abs. 4 UStDV). Mehr dazu unter Steuerfristen für Selbstständige.

Was passiert, wenn ich eine Vorauszahlung nicht pünktlich zahle?

Dann entsteht ein Säumniszuschlag von 1 % des auf 50 Euro abgerundeten Rückstands für jeden angefangenen Monat (§ 240 Abs. 1 AO), bei einer Verspätung von bis zu drei Tagen wird er aber nicht erhoben, außer bei Bar- oder Scheckzahlung (§ 240 Abs. 3 AO). Mit einem SEPA-Lastschriftmandat gilt die Zahlung am Fälligkeitstag als entrichtet (§ 224 Abs. 2 Nr. 3 AO). Rechenbeispiel und Erlass-Regeln stehen im Ratgeber Säumniszuschlag. Wenn du gerade einen Brief vom Amt bekommen hast und nicht weißt, was er ist: Brief vom Finanzamt.

Quellen