Einen Säumniszuschlag zahlst du, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages beim Finanzamt ist (§ 240 AO). Er beträgt 1 % des rückständigen Betrags, abgerundet auf volle 50 Euro, für jeden angefangenen Monat. Bei einer Verspätung von bis zu drei Tagen wird er nicht erhoben – das gilt aber nicht für Bargeld und Schecks. Eine Überweisung zählt erst, wenn das Geld dem Finanzamt gutgeschrieben ist (§ 224 Abs. 2 AO). Warst du zahlungsunfähig und überschuldet, kommt ein Erlass in Betracht – in der Regel zur Hälfte.

Wie hoch ist der Säumniszuschlag?

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, abgerundet auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag (§ 240 Abs. 1 Satz 1 AO). Aufs Jahr gerechnet sind das 12 %.

Er entsteht kraft Gesetzes, sobald die Frist verstrichen ist – das Finanzamt muss ihn nicht erst festsetzen (§ 218 Abs. 1 AO), und auf ein Verschulden kommt es nicht an (AEAO zu § 240, Nr. 5). Säumnis kann aber erst eintreten, wenn die Steuer festgesetzt oder angemeldet ist (§ 240 Abs. 1 Satz 3 AO). Auf steuerliche Nebenleistungen wie Verspätungszuschläge, Zinsen oder Säumniszuschläge selbst fallen keine Säumniszuschläge an (§ 240 Abs. 2 AO).

Wird die Steuer später herabgesetzt, etwa nach einem Einspruch, bleiben die bis dahin entstandenen Säumniszuschläge bestehen (§ 240 Abs. 1 Satz 4 AO).

Wie berechne ich den Säumniszuschlag?

Du rundest den offenen Betrag auf volle 50 Euro ab, nimmst davon 1 % und multiplizierst mit der Zahl der angefangenen Monate seit dem Fälligkeitstag. Für deine eigenen Daten rechnet das der Säumniszuschlag-Rechner. Ein fiktives Beispiel:

Dein Einkommensteuerbescheid für 2025 gilt am Freitag, 18. Dezember 2026, als bekannt gegeben. Er weist eine Nachzahlung von 2.380 Euro aus. Fällig ist sie einen Monat nach Bekanntgabe (§ 36 Abs. 4 EStG), also am Montag, 18. Januar 2027.

  1. Abrunden: 2.380 Euro → 2.350 Euro
  2. 1 % davon: 23,50 Euro je angefangenem Monat
  3. Monate zählen: Die Säumnis beginnt am 19. Januar 2027.
Geld beim Finanzamt gutgeschrieben am Säumnis Säumniszuschlag
Donnerstag, 21. Januar 2027 3 Tage – innerhalb der Schonfrist 0 Euro
Freitag, 22. Januar 2027 4 Tage, 1 angefangener Monat 23,50 Euro
Donnerstag, 25. März 2027 3 angefangene Monate (19.1.–18.2., 19.2.–18.3., ab 19.3.) 70,50 Euro

Wichtig: Wer die Schonfrist überschreitet, zahlt den Zuschlag ab dem Fälligkeitstag – die drei Tage verlängern die Frist nicht, sie verhindern nur den Zuschlag bei kleinen Verspätungen (§ 240 Abs. 3 Satz 1 AO). Wie du einen Steuerbescheid liest und die Fristen darin ausrechnest, steht im Ratgeber Einkommensteuerbescheid.

Gibt es eine Schonfrist beim Säumniszuschlag?

Ja: Bei einer Säumnis von bis zu drei Tagen wird kein Säumniszuschlag erhoben (§ 240 Abs. 3 AO). Das gilt etwa für Überweisungen und Einzahlungen – nicht aber, wenn du bar oder per Scheck zahlst (§ 240 Abs. 3 Satz 2 AO in Verbindung mit § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO).

Die Schonfrist ist kein Zahlungsziel. Wer seine Steuern regelmäßig erst in der Schonfrist zahlt, gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht mehr als pünktlicher Steuerzahler – das kann später bei einem Erlassantrag zählen (AEAO zu § 240, Nr. 5 Buchst. b).

Wann gilt meine Zahlung beim Finanzamt als eingegangen?

Entscheidend ist nicht, wann du zahlst, sondern wann die Zahlung als entrichtet gilt (§ 224 Abs. 2 AO):

Zahlungsweg Gilt als entrichtet
Überweisung oder Einzahlung aufs Konto des Finanzamts am Tag der Gutschrift beim Finanzamt
SEPA-Lastschriftmandat am Fälligkeitstag
Bargeld am Tag des Eingangs (keine Schonfrist)
Scheck drei Tage nach Eingang (keine Schonfrist)

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat bist du also immer pünktlich, solange die Lastschrift eingelöst wird – § 224 Abs. 2 AO spricht von einer „wirksam geleisteten Zahlung“. Bei einer Überweisung musst du die Laufzeit deiner Bank einplanen.

Gibt es Säumniszuschläge bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Ja, aber erst ab der Abgabe. Die Säumnis tritt nicht ein, bevor die Steuer angemeldet ist (§ 240 Abs. 1 Satz 3 AO). Gibst du die Voranmeldung zu spät ab, rechnet das Finanzamt die Säumniszuschläge deshalb erst ab dem Tag nach ihrem Eingang – mit Schonfrist (AEAO zu § 240, Nr. 1 Buchst. a). Für die verspätete Abgabe selbst kann allerdings ein Verspätungszuschlag kommen.

Schätzt das Finanzamt die Steuer, weil die Voranmeldung fehlt, laufen die Säumniszuschläge ab dem Tag nach der Zahlungsfrist, die es dir im Bescheid setzt (AEAO zu § 240, Nr. 1 Buchst. b). Wann Voranmeldungen fällig sind, steht in den Steuerfristen für Selbstständige.

Gibt es Säumniszuschläge auf die Gewerbesteuer?

Ja. Die Gewerbesteuer erhebt deine Gemeinde, und für sie gelten die Vorschriften der Abgabenordnung zum Erhebungsverfahren entsprechend, also auch § 240 AO (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 AO). Säumniszuschläge auf die Gewerbesteuer sind keine Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5b EStG), solche auf die Einkommensteuer darfst du ebenfalls nicht abziehen (§ 12 Nr. 3 EStG).

Kann der Säumniszuschlag erlassen werden?

Ja, ganz oder teilweise, wenn die Einziehung unbillig wäre (§ 227 AO). Die Finanzverwaltung nennt dafür typische Fälle (AEAO zu § 240, Nr. 5):

Situation Erlass nach AEAO zu § 240, Nr. 5
Plötzliche Erkrankung, und du konntest auch niemanden mit der Zahlung beauftragen möglich
Bisher pünktliche:r Steuerzahler:in, einmaliges offenbares Versehen möglich
Zahlung war wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nicht möglich grundsätzlich die Hälfte
Leistungsfähigkeit durch Ratenzahlungen bis an die äußerste Grenze ausgeschöpft grundsätzlich die Hälfte
Steuer selbst hätte erlassen oder zinslos gestundet werden müssen in voller Höhe
Bescheid wird nach Einspruch geändert, obwohl die Aussetzung der Vollziehung zu Unrecht abgelehnt wurde in voller Höhe

Warum oft nur die Hälfte? Wer nicht zahlen konnte, soll nicht besser dastehen als jemand, der eine verzinsliche Stundung bekommen hat (AEAO zu § 240, Nr. 5 Buchst. c). Stundungszinsen betragen 0,5 % pro Monat (§ 234 AO, § 238 Abs. 1 AO) – also die Hälfte des Säumniszuschlags.

Den Erlass beantragst du beim Finanzamt, bei der Gewerbesteuer bei der Gemeinde, mit Begründung und Belegen. Bestreitest du dagegen, dass der Säumniszuschlag überhaupt oder in dieser Höhe entstanden ist, behandelt das Finanzamt das als Antrag auf einen Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO; AEAO zu § 240, Nr. 8). Ob ein Erlass in deinem Fall Aussicht hat, frag beim Finanzamt oder bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater nach.

Was kann ich tun, wenn ich nicht pünktlich zahlen kann?

Am besten stellst du vor der Fälligkeit einen Antrag. Je nach Lage kommen drei Wege in Frage:

  • Stundung: Das Finanzamt kann eine Steuer stunden, wenn die Zahlung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte wäre (§ 222 AO). Beantragst du sie bis zur Fälligkeit und wird sie bewilligt, gilt sie ab dem Fälligkeitstag. Geht der Antrag erst danach, aber noch innerhalb der Schonfrist ein, werden bis zum Beginn der Stundung keine Säumniszuschläge erhoben (AEAO zu § 240, Nr. 6 Buchst. a). Dafür fallen Stundungszinsen an. Details: Stundung und Ratenzahlung beim Finanzamt.
  • Aussetzung der Vollziehung: Wenn du den Bescheid für falsch hältst und Einspruch einlegst, kannst du beantragen, dass du bis zur Entscheidung nicht zahlen musst (§ 361 AO). Siehe Aussetzung der Vollziehung und Einspruch gegen den Steuerbescheid.
  • Vorauszahlungen herabsetzen: Wird ein rechtzeitig gestellter Antrag erst nach dem Fälligkeitstag bewilligt, fallen auf den herabgesetzten Betrag keine Säumniszuschläge an (AEAO zu § 240, Nr. 6 Buchst. c). Wie das geht: Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Lehnt das Finanzamt einen rechtzeitigen Antrag erst nach Fälligkeit ab, kann es dir eine kurze Zahlungsfrist geben, die eine Woche grundsätzlich nicht überschreiten soll; danach gilt wieder die Schonfrist (AEAO zu § 240, Nr. 6).

Ist der Säumniszuschlag verfassungsgemäß?

Für Säumniszuschläge ab März 2022 bestehen nach dem Bundesfinanzhof keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit ihrer Höhe (BFH, Beschluss vom 21. März 2025, X B 21/25 (AdV)). Der BFH begründet das mit dem deutlichen und dauerhaften Anstieg der Marktzinsen seit dem russischen Angriff auf die Ukraine. Die Finanzverwaltung sieht den Säumniszuschlag vor allem als Druckmittel, damit pünktlich gezahlt wird; der Ausgleich des Zinsvorteils ist danach nur Nebenzweck (AEAO zu § 240, Nr. 5).

Was ist der Unterschied zwischen Säumniszuschlag, Verspätungszuschlag und Zinsen?

Der Säumniszuschlag gilt für zu spätes Zahlen, der Verspätungszuschlag für zu spätes Abgeben, und Nachzahlungszinsen gleichen aus, dass eine Steuer erst spät festgesetzt wird. Alle drei sind steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO).

Säumniszuschlag Verspätungszuschlag Nachzahlungszinsen
Auslöser Zahlung nach Fälligkeit Erklärung zu spät oder gar nicht Steuer wird spät festgesetzt, Nachzahlung
Höhe 1 % je angefangenem Monat 0,25 % je angefangenem Monat, bei Jahreserklärungen mindestens 25 Euro 0,15 % je vollem Monat
Beginn Tag nach Fälligkeit Tag nach Ende der Abgabefrist 15 Monate nach Ende des Steuerjahres
Entsteht kraft Gesetzes durch Festsetzung durch Festsetzung mit dem Steuerbescheid
Grundlage § 240 AO § 152 AO § 233a AO, § 238 Abs. 1a AO

Mehr zum Verspätungszuschlag im Ratgeber Verspätungszuschlag, einen Überblick über alle Briefe vom Amt im Ratgeber Brief vom Finanzamt.

Quellen