In Nürnberg ist das Ordnungsamt zuständig, Sachgebiet Gewerbewesen am Inneren Laufer Platz 3. Anmelden kannst du auch in den Bürgerämtern, ein erlaubnispflichtiges Gewerbe aber nur im Ordnungsamt. Online geht es über den Dienst „Gewerbeanzeige online mit ePayment“ im BayernPortal, die Gebühr zahlst du dort direkt. Die Anmeldung kostet 45 € für natürliche Personen und 50 € für eine GmbH oder UG (Stadt Nürnberg). Steuerlich gibt es seit Januar 2026 nur noch ein Finanzamt für die Stadt. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst du danach selbst dorthin.

Nürnberg
Zuständige Stelle Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerbewesen, Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg; außerdem die Bürgerämter (nicht für erlaubnispflichtige Gewerbe)
Kontakt Telefon 0911 231-0, Kontaktformular der Stadt
Online-Dienst „Gewerbeanzeige online mit ePayment“ über das BayernPortal
Konto BayernID
Gebühr 45 € (natürliche Person), 50 € (juristische Person); Ummeldung 40 €, Abmeldung 35 €
Bezahlen online per PayPal, Visa oder Mastercard; schriftlich per Rechnung; vor Ort bar oder mit Karte
Finanzamt Finanzamt Nürnberg (seit 1. Januar 2026 eins für die ganze Stadt)
Quelle Stadt Nürnberg: Gewerbe anmelden
Stand Oktober 2026

Was überall gilt – wer anmelden muss, wann und was danach kommt –, steht im Ratgeber Gewerbe anmelden. Hier steht nur, was in Nürnberg gilt.

Kann ich mein Gewerbe in Nürnberg online anmelden?

Ja. Die Stadt verlinkt den Online-Dienst „Gewerbe anzeigen über das Bayernportal“. Zum Start meldest du dich mit deiner BayernID an, dem Nutzerkonto der bayerischen Verwaltung; die Anmeldung bietet auch Benutzername und Passwort an. Beim Einreichen zahlst du die Gebühr direkt im Dienst, per PayPal oder mit einer Debit- oder Kreditkarte von Visa oder Mastercard. Danach bekommst du deine Anmeldung als fertig ausgefülltes PDF für deine Unterlagen (Stadt Nürnberg).

Ob der Gewerbeschein – die Empfangsbescheinigung des Amts – danach per Post oder elektronisch kommt, sagt die Stadt nicht. Gesetzlich bescheinigt die Behörde den Empfang innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO).

Neben dem Online-Dienst kannst du schriftlich mit dem PDF-Formular der Stadt und einer Ausweiskopie anmelden oder vor Ort. Schriftlich bekommst du die Rechnung per Post.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Nürnberg?

45 € für natürliche Personen, 50 € für juristische Personen (Stadt Nürnberg):

Fall Gebühr
Anmeldung, natürliche Person (z. B. Einzelunternehmen) 45 €
Anmeldung, juristische Person (z. B. GmbH, UG) 50 €
Ummeldung 40 €
Abmeldung 35 €
Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug (nur wenn nötig) je 13 €

Anders als etwa in Köln oder Dortmund kostet in Nürnberg auch die Abmeldung etwas (Stadt Nürnberg: Gewerbe abmelden). Bei einer GbR, OHG oder KG muss jede:r geschäftsführende Gesellschafter:in das Gewerbe anzeigen. Den Rahmen setzt das Landesrecht: In Bayern kostet die Bescheinigung einer Gewerbeanmeldung 25 bis 100 €, Tarif-Nr. 5.III.5/2 des Kostenverzeichnisses (BayernPortal). Einen eigenen Online-Preis nennt die Stadt nicht.

Vor Ort im Ordnungsamt zahlst du bar, mit Girocard oder einer gängigen Debit- oder Kreditkarte, in den Bürgerämtern auch mit Apple Pay oder Google Pay (Stadt Nürnberg).

Brauche ich in Nürnberg einen Termin?

Für die Anmeldung vor Ort ja: Die Stadt bittet, dafür online einen Termin zu vereinbaren (Stadt Nürnberg), in den Bürgerämtern sind Besuche nur mit Termin möglich (Stadt Nürnberg: Bürgerämter). Gebucht wird über die Terminvereinbarung der Stadt Nürnberg. Neue Termine gibt es montags bis freitags ab 6:30 Uhr, Termine für denselben Tag ab 8 Uhr (Stadt Nürnberg: Öffnungszeiten).

Online und schriftlich brauchst du keinen Termin. Anmelden musst du vor oder spätestens mit dem Start deiner Tätigkeit (§ 14 Abs. 1 GewO).

Welches Amt ist in Nürnberg zuständig?

Das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg, Sachgebiet Gewerbewesen, Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg (Stadt Nürnberg). Eine E-Mail-Adresse veröffentlicht es nicht, Fragen gehen über das Kontaktformular auf der Seite oder an die Zentrale unter 0911 231-0.

Gewerbeanmeldungen nehmen laut Stadt grundsätzlich auch die Bürgerämter Nord, Ost und Süd an; die Seite „Gewerbe anmelden“ führt allerdings nur Ost und Süd auf. Für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe musst du ins Ordnungsamt. Dazu zählen laut Stadt unter anderem Gaststätten, Immobilienmakler:innen, Finanz- und Versicherungsvermittlung, Bewachung und das Reisegewerbe (Stadt Nürnberg).

Ziehst du mit deinem Betrieb aus einer anderen Gemeinde nach Nürnberg, meldest du ihn nur hier an; die bisherige Gemeinde wird verständigt (§ 14 Abs. 1 Satz 3 GewO).

Welche Unterlagen brauche ich?

Laut Stadt Nürnberg (Stadt Nürnberg):

  • das Antragsformular (online nicht nötig),
  • deinen Ausweis, bei schriftlicher Anmeldung als Kopie,
  • als Nicht-EU-Bürger:in einen Aufenthaltstitel, der die selbstständige Tätigkeit erlaubt,
  • bei einer GmbH, UG oder anderen eingetragenen Firma einen aktuellen Handelsregisterauszug,
  • bei Vertretung eine schriftliche Vollmacht und die Ausweise beider Personen,
  • bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe eine Kopie der Erlaubnis.

Bist du minderjährig, brauchst du die Genehmigung des Familiengerichts (§ 112 BGB). Bei einem zulassungspflichtigen Handwerk brauchst du außerdem die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer für Mittelfranken (Stadt Nürnberg: Handwerk).

Welches Finanzamt ist in Nürnberg zuständig?

Das Finanzamt Nürnberg. Zum 1. Januar 2026 sind die bisherigen Finanzämter Nürnberg-Nord, Nürnberg-Süd und das Zentralfinanzamt Nürnberg zu einem Finanzamt zusammengelegt worden (Finanzamt Nürnberg); sein Amtsbezirk ist die ganze Stadt (Steuer-Zuständigkeitsverordnung, Anlage 1 Nr. 49). Wohnst du in Nürnberg oder liegt dein Betrieb dort, musst du also nicht zwischen mehreren Finanzämtern wählen.

Die Dienstgebäude in der Sandstraße 20, im Kirchenweg 10 und in der Thomas-Mann-Straße 50 bleiben, ebenso vorerst die interne Zuständigkeit der Ansprechpartner. In den Servicezentren ist seit September 2026 grundsätzlich ein Termin nötig (Finanzamt Nürnberg: Servicezentren). Anlaufpunkt für Gründer:innen ist die Zentralstelle für Unternehmensneugründungen (Finanzamt Nürnberg).

Wohnst du im Umland und arbeitest in Nürnberg, kann es trotzdem zwei Finanzämter geben: für die Einkommensteuer das an deinem Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO), für die Gewerbesteuer das am Ort der Geschäftsleitung (§ 22 Abs. 1 AO mit § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO). Gegenprüfen kannst du das mit der Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern.

Was passiert nach der Anmeldung?

Das Ordnungsamt informiert andere Stellen, darunter das Finanzamt, die IHK oder die Handwerkskammer (§ 14 Abs. 8 GewO). Selbst erledigen musst du:

Für kleine Starts und Gründungen neben dem Job: Kleingewerbe anmelden und Nebengewerbe anmelden. Beratung bieten die IHK Nürnberg für Mittelfranken und die Handwerkskammer für Mittelfranken.

Quellen