In München ist das Gewerbeamt der Landeshauptstadt zuständig, das zum Kreisverwaltungsreferat (KVR) gehört. Am schnellsten geht die Anmeldung über die Online-Gewerbeanmeldung der Stadt: Dafür reicht eine BayernID mit E-Mail-Adresse und Passwort, den Online-Ausweis brauchst du nicht. Die Gebühr liegt bei 50 bis 60 €, je nach Rechtsform (Stadt München). Vor Ort im Gewerbeamt geht es nur mit Termin. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst du danach selbst ans Finanzamt.
| München | |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Gewerbeamt der Landeshauptstadt München (KVR), Implerstraße 11 |
| Online-Dienst | Online-Gewerbeanmeldung der Stadt München |
| Konto | BayernID, einfache Registrierung (E-Mail und Passwort), kein Online-Ausweis nötig |
| Gebühr | 50 bis 60 € je nach Rechtsform; die Stadt nennt keinen eigenen Online-Preis |
| Bezahlen | online zum Beispiel per PayPal oder Wero; vor Ort bar |
| Quelle | Stadt München: Gewerbe-Anmeldung |
| Stand | Oktober 2026 |
Die Regeln, die überall gelten – wer anmelden muss, wann und was danach kommt –, stehen im Ratgeber Gewerbe anmelden. Hier geht es um das, was in München anders ist.
Kann ich mein Gewerbe in München online anmelden?
Ja, über die Online-Gewerbeanmeldung der Stadt München. Die Stadt beschreibt den Ablauf in vier Schritten (Stadt München):
- Mit der BayernID anmelden. Hast du noch keine, registrierst du dich im Antrag mit E-Mail-Adresse und selbst gewähltem Passwort. Eine Identifizierung mit Personalausweis, Ausweis-App oder Kartenlesegerät ist nicht nötig.
- Unterlagen hochladen, etwa eine Vollmacht oder deinen Aufenthaltstitel.
- Online zahlen – zum Beispiel per PayPal oder Wero.
- Den Gewerbeschein per Post erhalten.
Laut Stadt beschleunigt die Online-Anmeldung die Bearbeitung. Eine konkrete Dauer nennt sie nicht. Das Gewerbeamt gehört zum KVR und steht dort in der Liste der Online-Services im KVR.
Was kostet die Gewerbeanmeldung in München?
50 bis 60 €, abhängig von der Rechtsform (Stadt München). Den genauen Betrag je Rechtsform schlüsselt die Stadt nicht auf.
Der Rahmen kommt aus dem Landesrecht: In Bayern kostet eine Gewerbeanmeldung 25 bis 100 € nach dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz, Tarif-Nr. 5.III.5/2 (BayernPortal). Innerhalb dieses Rahmens legt die Gemeinde ihre Gebühr fest. Online zahlst du im Antrag, danach kommt der Gewerbeschein per Post; vor Ort zahlst du bar an der Kasse.
Brauche ich in München einen Termin?
Für die persönliche Anmeldung ja: Im Gewerbeamt in der Implerstraße 11 sprichst du nur nach Terminvereinbarung vor (Stadt München). Den Termin buchst du über die Online-Terminvereinbarung der Stadt. Die Stadt empfiehlt aber ausdrücklich die Online-Anmeldung – dafür brauchst du keinen Termin.
Anmelden musst du spätestens mit dem Start deiner Tätigkeit (§ 14 Abs. 1 GewO).
Welches Amt ist in München zuständig?
Das Gewerbeamt der Landeshauptstadt München, wenn deine gewerbliche Niederlassung – Hauptbetrieb oder Filiale – in München liegt (Stadt München). Ob du haupt- oder nebenberuflich arbeitest, spielt keine Rolle.
Zwei Münchner Hinweise, die oft übersehen werden:
- Handwerk: Meisterpflichtige Tätigkeiten kann das Gewerbeamt erst anmelden, wenn dein Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist. Dafür ist die Handwerkskammer für München und Oberbayern zuständig.
- Erlaubnisse: Brauchst du eine Erlaubnis, etwa für Immobilien- oder Versicherungsvermittlung, legst du sie schon bei der Anmeldung vor. Viele dieser Erlaubnisse beantragst du bei der IHK.
Welche Unterlagen brauche ich?
Laut Stadt München (Stadt München):
- Registerauszug, wenn du im Handelsregister stehst,
- vorhandene Erlaubnisse und Handwerkskarten,
- als Nicht-EU-Bürger:in eine in Deutschland ausgestellte Aufenthaltserlaubnis, die dir eine selbstständige Tätigkeit erlaubt,
- eine Vollmacht, wenn jemand anderes für dich anmeldet (formlos, mit Ausweis beider Personen),
- bei persönlicher Vorsprache deinen Ausweis oder Reisepass.
Bist du minderjährig, brauchst du für ein eigenes Gewerbe grundsätzlich die Ermächtigung deiner gesetzlichen Vertreter:innen mit Genehmigung des Familiengerichts (§ 112 BGB). Für eine Tätigkeit im Nebenberuf nennt die Stadt München auf ihrer Seite das Einverständnis der Erziehungsberechtigten – kläre deinen Fall vorher mit dem Gewerbeamt.
Welches Finanzamt ist in München zuständig?
Für deine Einkommensteuer das Finanzamt an deinem Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO), für eine GmbH oder UG das Finanzamt am Ort der Geschäftsleitung (§ 20 Abs. 1 AO). Für die Gewerbesteuer ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung deines Betriebs liegt (§ 22 Abs. 1 AO mit § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO). Wohnst du im Umland und arbeitest in München, kann es also sein, dass du mit zwei Finanzämtern zu tun hast.
Dein Finanzamt findest du über die Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern. Das Finanzamt München hat sein Servicezentrum in der Deroystraße 12. Dort ist grundsätzlich vorab ein Termin nötig.
Was passiert nach der Anmeldung?
Das Gewerbeamt informiert andere Stellen, darunter das Finanzamt, die IHK oder die Handwerkskammer (§ 14 Abs. 8 GewO). Selbst erledigen musst du:
- den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, innerhalb eines Monats über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommst du deine Steuernummer, siehe Steuernummer beantragen.
- die Klärung, ob du überhaupt ein Gewerbe hast. Achtung: Die Stadt München weist darauf hin, dass sich die gewerberechtliche Definition der freien Berufe nicht mit der steuerrechtlichen deckt. Mehr dazu unter Freiberufler oder Gewerbe.
Für kleine Starts und Gründungen neben dem Job: Kleingewerbe anmelden und Nebengewerbe anmelden. Beratung bieten die IHK für München und Oberbayern und die Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Quellen
- § 112 BGB – Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
- Stadt München: Gewerbe-Anmeldung
- Stadt München: Online-Gewerbeanmeldung
- Stadt München: Online-Services im KVR
- BayernPortal: Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
- Finanzamt München
- Bundeszentralamt für Steuern: Finanzamtsuche
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)
- § 18 Abgabenordnung (AO)
- § 19 AO
- § 20 AO
- § 22 AO
- § 138 AO
- IHK für München und Oberbayern
- Handwerkskammer für München und Oberbayern