In Hamburg ist für die Gewerbeanmeldung das Bezirksamt zuständig, in dessen Gebiet dein Betrieb sitzt. Online meldest du über den Dienst „Gewerbeanzeige“ im Serviceportal HamburgService an, ohne Registrierung. Die Anmeldung kostet 25 €, bei Personengesellschaften 25 € pro Gesellschafter:in (HamburgService). Laut Portal brauchst du etwa 15 Minuten, die Behörde 3 bis 10 Werktage. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst du danach selbst ans Finanzamt.

Hamburg
Zuständige Stelle Bezirksamt am Betriebssitz; Anmeldungen nehmen auch Handelskammer und Handwerkskammer Hamburg entgegen
Online-Dienst „Gewerbeanzeige“ im Serviceportal HamburgService
Konto keine Registrierung nötig
Gebühr online 25 €, bei Personengesellschaften pro Person
Gebühr vor Ort 25 € pro Gesellschafter:in bei Personengesellschaften; Gebührenordnung: 25 € für die Bescheinigung über den Beginn eines Gewerbes
Quelle HamburgService: Gewerbeanzeige, hamburg.de: Gewerbe anmelden
Stand Oktober 2026

Die allgemeinen Regeln – wer anmelden muss, wann und was danach passiert – stehen im Ratgeber Gewerbe anmelden. Hier steht nur, was in Hamburg gilt.

Kann ich mein Gewerbe in Hamburg online anmelden?

Ja. Über den Dienst „Gewerbeanzeige“ im Serviceportal HamburgService meldest du an, um, oder ab. Eine Registrierung ist laut Portal nicht nötig. Für die elektronische Anmeldung brauchst du das Papierformular nicht und musst auch nicht unterschreiben (hamburg.de).

Persönlich oder schriftlich mit dem Formular „Gewerbe-Anmeldung“ geht es auch. Die Stadt empfiehlt die persönliche Anmeldung, wenn du Zweifelsfragen schnell klären willst. Hakt die Hausnummernsuche im Online-Dienst, verweist das Portal auf die Formulare.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Hamburg?

25 €. Mit dieser Gebühr ist laut Portal auch die Bescheinigung über die Anmeldung abgegolten (HamburgService).

Fall Gebühr
Neuanmeldung, online 25 €
Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) 25 € pro Gesellschafter:in
Zweitschrift der Gewerbeanmeldung 15 €

Rechtsgrundlage ist die Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung (WiVwGebO). Sie sieht für die Bescheinigung über den Beginn eines Gewerbes 25 € vor und für die Nutzung des Online-Dienstes ebenfalls 25 €, womit die Bescheinigung abgegolten ist. Für eine GmbH oder UG nennt die Stadt auf ihren Seiten keinen eigenen Betrag. Die Behörde teilt dir die Gebühr mit (hamburg.de).

Welches Amt ist in Hamburg zuständig?

Das Bezirksamt, das für deinen Betriebssitz zuständig ist – entscheidend ist, wo dein Betrieb liegt, nicht wo du wohnst. Auf der Seite Gewerbe anmelden von hamburg.de gibst du Straße und Hausnummer deines Gewerbestandorts ein und bekommst die zuständige Stelle angezeigt. Bei Fragen zum Stand deiner Online-Meldung wendest du dich an dieses Bezirksamt (HamburgService).

Eine Hamburger Besonderheit: Die Gewerbeanmeldung nehmen auch die Handelskammer Hamburg und die Handwerkskammer Hamburg entgegen (hamburg.de).

Welche Unterlagen brauche ich?

Laut Stadt Hamburg (hamburg.de, HamburgService):

  • Personalausweis oder Reisepass, als Nicht-EU-Bürger:in deinen Aufenthaltstitel,
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben die gewerbe- oder handwerksrechtliche Erlaubnis,
  • bei juristischen Personen, Personengesellschaften und eingetragenen Kaufleuten den Handelsregisterauszug oder den notariellen Gesellschaftsvertrag, dazu die Zustimmung der Gesellschafter:innen und das Beiblatt für Vertretungsberechtigte,
  • eine schriftliche Vollmacht, wenn jemand anderes für dich anmeldet.

Bist du minderjährig, müssen deine gesetzlichen Vertreter:innen dich vorher ermächtigen, und das Familiengericht beim Amtsgericht muss das genehmigen (§ 112 BGB).

Welches Finanzamt ist in Hamburg zuständig?

Für die Einkommensteuer ist grundsätzlich das Finanzamt an deinem Wohnsitz zuständig (§ 19 Abs. 1 AO). Hamburg ist aber eine Gemeinde mit mehreren Finanzämtern: Liegt dein Betrieb im Bezirk eines anderen Hamburger Finanzamts als deine Wohnung, ist das Finanzamt am Betrieb zuständig (§ 19 Abs. 3 AO in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO). Für eine GmbH oder UG zählt der Ort der Geschäftsleitung (§ 20 Abs. 1 AO).

Welches Finanzamt das ist, zeigt die Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern – in Hamburg mit der Postleitzahl. Neue Unternehmen bearbeitet dort jeweils eine eigene Neugründungsstelle (Finanzbehörde Hamburg).

Was passiert nach der Anmeldung?

Das Bezirksamt informiert unter anderem das Finanzamt, die Handelskammer oder Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft und das Amt für Arbeitsschutz (hamburg.de). Diese Mitteilung ersetzt keine eigene Meldepflicht. Selbst erledigen musst du:

Ob du überhaupt ein Gewerbe anmelden musst, klärt Freiberufler oder Gewerbe. Für kleine Starts und Gründungen neben dem Job: Kleingewerbe anmelden und Nebengewerbe anmelden. Beratung bieten die Handelskammer Hamburg und die Handwerkskammer Hamburg.

Quellen