In der Stadt Bremen ist die Gewerbemeldestelle bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation zuständig, Katharinenklosterhof 3. Online meldest du über die „Online-Gewerbeanzeige“ an, die im Serviceportal Bremen verlinkt ist. Die Anmeldung kostet 38 €, eine Ummeldung 21 €, die Abmeldung nichts (Kostenverordnung der Wirtschaftsverwaltung, Nr. 150.03). Steuerlich ist für die ganze Stadt ein einziges Finanzamt zuständig, das Finanzamt Bremen. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst du danach selbst dorthin.

Bremen (Stadt)
Zuständige Stelle Gewerbemeldestelle (Abschnitt Z61), Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Katharinenklosterhof 3
Online-Dienst „Online-Gewerbeanzeige“
Konto im Serviceportal nicht als Voraussetzung genannt
Gebühr 38 € für die Anmeldung – online, schriftlich und vor Ort
Bezahlen nach Online- oder schriftlicher Meldung per Zahlungsaufforderung mit der Post
Quelle Serviceportal Bremen: Gewerbe anmelden
Stand Oktober 2026

Was überall gilt – wer anmelden muss, wann und was danach kommt –, steht im Ratgeber Gewerbe anmelden. Hier steht nur, was in Bremen anders ist. Alle Angaben gelten für die Stadt Bremen, nicht für Bremerhaven.

Kann ich mein Gewerbe in Bremen online anmelden?

Ja, über die Online-Gewerbeanzeige. Der Dienst führt dich Schritt für Schritt durch den Antrag und zeigt dir am Ende eine Zusammenfassung. Nach dem Absenden bekommst du die Bestätigung deiner Anmeldung per Post, zusammen mit der Zahlungsaufforderung (Serviceportal Bremen).

Online gehen Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH, UG, AG und weitere Rechtsformen. Eine Einschränkung: Bei GbR, eGbR und OHG klappt die Online-Meldung nur, wenn alle Gesellschafter:innen natürliche Personen sind. Ist eine Gesellschaft beteiligt, meldest du direkt bei der Gewerbemeldestelle an (Online-Gewerbeanzeige). Die nötigen Unterlagen lädst du am Ende des Antrags hoch.

Alternativ kannst du schriftlich mit dem Formular oder persönlich anmelden, oder über den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Bremen. Nimm nur einen dieser Wege, nicht mehrere (Serviceportal Bremen).

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Bremen?

38 €. So steht es in der Bremer Kostenverordnung der Wirtschaftsverwaltung, Nr. 150.03 und 150.05, letzte Änderung vom 8. Dezember 2025 (WKostV):

Fall Gebühr
Gewerbeanmeldung (inklusive Empfangsbescheinigung) 38 €
Ummeldung oder Berichtigung 21 €
Abmeldung gebührenfrei
Mehr- oder Ersatzausfertigung 10 €

Die Online-Gewerbeanzeige nennt für den Beginn eines Gewerbes „ab 38,00 Euro“ und schlüsselt dir am Ende des Antrags die genauen Gebühren auf. Bei Personengesellschaften braucht jede:r persönlich haftende Gesellschafter:in eine eigene Gewerbeanmeldung (Serviceportal Bremen).

Die Gewerbemeldestelle weist darauf hin, dass private Drittanbieter Online-Meldungen gegen eine eigene Gebühr anbieten. Sie bittet, nur die offiziell verlinkten Dienste zu nutzen (Wirtschaftssenatorin Bremen).

Welches Amt ist in Bremen zuständig?

Die Gewerbemeldestelle im Referat Gewerbeangelegenheiten der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation – also die Wirtschaftsbehörde, kein Ordnungsamt (Serviceportal Bremen). Voraussetzung ist, dass dein Betrieb in der Stadt Bremen sitzt.

Persönlich geht es nur mit Termin, den du über das Serviceportal buchst. Vor Ort bekommst du die Bestätigung sofort. Schickst du das Formular per Post, kommt die Bestätigung innerhalb von drei Tagen (Serviceportal Bremen; § 15 Abs. 1 GewO).

Welche Unterlagen brauche ich?

Laut Serviceportal Bremen (service.bremen.de):

  • das ausgefüllte Anmeldeformular (beim Termin vor Ort nicht nötig),
  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls den elektronischen Aufenthaltstitel; bei schriftlicher Meldung reicht eine Kopie,
  • nötige Erlaubnisse, zum Beispiel eine Gaststättenkonzession,
  • bei einem Handwerk die Handwerkskarte der Handwerkskammer Bremen, bei einem handwerksähnlichen Gewerbe gegebenenfalls die Gewerbekarte,
  • bei Vertretung eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis beider Personen,
  • bei juristischen Personen eine Kopie des Handelsregisterauszugs als chronologischen Ausdruck und das Beiblatt für Vertretungsberechtigte.

Welches Finanzamt ist in Bremen zuständig?

Das Finanzamt Bremen am Rudolf-Hilferding-Platz 1. Es ist für das ganze Gebiet der Stadt Bremen zuständig, auch für Selbstständige und Gewerbetreibende, und landesweit – also auch für Bremerhaven – für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG (Serviceportal Bremen: Finanzamt Bremen).

Anders als in Berlin, Hamburg oder Köln musst du in der Stadt Bremen also nicht klären, welches von mehreren Finanzämtern für dich gilt. Gegenprüfen kannst du das mit der Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern.

Was passiert nach der Anmeldung?

Die Gewerbemeldestelle gibt deine Anmeldung unter anderem an das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter (Serviceportal Bremen). Selbst erledigen musst du:

Für kleine Starts und Gründungen neben dem Job: Kleingewerbe anmelden und Nebengewerbe anmelden. Beratung bieten die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven und die Handwerkskammer Bremen.

Quellen