In Berlin meldest du dein Gewerbe beim Ordnungsamt des Bezirks an, in dem dein Betrieb sitzt. Online geht das über das Service-Portal Berlin: Als Einzelunternehmer:in, für eine GbR mit natürlichen Personen als Gesellschafter:innen oder für eine GmbH oder UG mit einem BundID-Konto. Die Online-Anzeige kostet 15 €, vor Ort sind es 26 € je Einzelgewerbe und 31 € für eine GmbH mit einer Geschäftsführung (service.berlin.de). Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst du danach selbst ans Finanzamt.

Berlin
Zuständige Stelle Ordnungsamt des Bezirks, in dem dein Betrieb sitzt
Online-Dienst Online-Gewerbeanmeldung im Service-Portal Berlin
Konto BundID (Einzelunternehmen, GbR, GmbH, UG); andere Rechtsformen ohne Registrierung
Gebühr online 15 €, nur per Kreditkarte
Gebühr vor Ort 26 € je Einzelgewerbe bzw. Gesellschafter:in, 31 € für eine juristische Person (+ 13 € je weiterem Vertreter)
Quelle Service-Portal Berlin: Gewerbe anmelden
Stand Oktober 2026

Was für die Anmeldung überall in Deutschland gilt – wer anmelden muss, wann und was danach kommt –, steht im Ratgeber Gewerbe anmelden. Hier geht es nur um das, was in Berlin anders ist.

Kann ich mein Gewerbe in Berlin online anmelden?

Ja, und zwar über zwei Wege – welcher passt, hängt von deiner Rechtsform ab (service.berlin.de):

  • Mit BundID-Konto: für Einzelunternehmen (auch eingetragene Kaufleute), GbR, wenn nur natürliche Personen beteiligt sind, sowie GmbH und UG. Zum Einrichten des Kontos reichen laut Land Berlin Benutzername und Passwort. Die Bestätigung kommt elektronisch in dein BundID-Postfach. Zum Dienst: Online-Gewerbeanmeldung mit BundID.
  • Ohne Registrierung: für AG, KG, OHG, GmbH & Co. KG, GbR mit juristischen Personen als Gesellschafter und andere Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Bestätigung kommt hier per Post. Zum Dienst: Gewerbemeldung ohne Registrierung.

In beiden Fällen zahlst du nur per Kreditkarte. Für alle anderen Rechtsformen gibt es kein Online-Verfahren, dann nimmst du das PDF-Formular. Bei der elektronischen Anmeldung musst du keinen Ausweis vorlegen (service.berlin.de).

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Berlin?

Online 15 €, vor Ort 26 € je Einzelgewerbe. Die Gebühren laut Land Berlin (service.berlin.de):

Fall Gebühr
Anzeige im elektronischen Verfahren 15 €
je Einzelgewerbe, je Gesellschafter:in einer Personengesellschaft 26 €
juristische Person (z. B. GmbH, UG) mit einem gesetzlichen Vertreter 31 €
jeder weitere gesetzliche Vertreter einer juristischen Person 13 €

Wenn du vor Ort anmeldest, zahlst du direkt im Ordnungsamt. Rechtsgrundlage ist die Berliner Verwaltungsgebührenordnung (VGebO).

Welches Amt ist in Berlin zuständig?

Das Ordnungsamt des Bezirks, in dem dein Betriebssitz liegt – nicht der Bezirk, in dem du wohnst (service.berlin.de). Wohnst du in Neukölln und eröffnest ein Ladenlokal in Mitte, meldest du also beim Ordnungsamt Mitte an. Arbeitest du von zu Hause, ist dein Wohnbezirk zugleich der Betriebsbezirk. Alle zwölf Ordnungsämter mit Adresse und Terminbuchung stehen auf der Seite des Service-Portals.

Ziehst du mit deinem Betrieb aus einem anderen Bundesland nach Berlin oder wechselst du die Rechtsform, reicht keine Ummeldung: Dann sind eine Abmeldung und eine neue Anmeldung nötig (service.berlin.de). Beim Umzug zeigst du beides nur beim Berliner Ordnungsamt an; es leitet die Abmeldung an deine bisherige Gemeinde weiter (§ 14 Abs. 1 Satz 3 GewO).

Welche Unterlagen brauche ich?

Laut Land Berlin (service.berlin.de):

  • das ausgefüllte Formular oder die Online-Anmeldung,
  • Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt online), bei Nicht-EU-Staatsangehörigen der Aufenthaltstitel,
  • bei eingetragenen Firmen einen aktuellen Handelsregisterauszug,
  • bei einer GmbH, UG oder AG in Gründung den notariellen Gesellschaftsvertrag und die Zustimmungserklärung der Gesellschafter:innen,
  • bei mehreren Vertretungsberechtigten das Beiblatt für Vertretungsberechtigte.

Brauchst du für deine Tätigkeit eine Erlaubnis, gelten zusätzliche Anforderungen.

Welches Finanzamt ist in Berlin zuständig?

Für deine Einkommensteuer ist grundsätzlich das Finanzamt an deinem Wohnsitz zuständig (§ 19 Abs. 1 AO). Berlin hat aber mehrere Finanzämter innerhalb einer Gemeinde. Liegt dein Betrieb in Berlin, aber im Bezirk eines anderen Finanzamts als deine Wohnung, ist für dich das Finanzamt am Betrieb zuständig (§ 19 Abs. 3 AO in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO).

Dein Finanzamt findest du über die Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern – für Berlin mit der Postleitzahl. Für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG gilt diese Suche nicht: Dafür gibt es in Berlin vier Finanzämter für Körperschaften (Senatsverwaltung für Finanzen).

Was passiert nach der Anmeldung?

Das Ordnungsamt gibt deine Anmeldung unter anderem an das Finanzamt, die IHK Berlin oder die Handwerkskammer Berlin, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter (service.berlin.de). Selbst erledigen musst du:

Startest du klein oder neben dem Job, lies auch Kleingewerbe anmelden und Nebengewerbe anmelden. Beratung zur Gründung bieten die IHK Berlin und die Handwerkskammer Berlin.

Quellen