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title: "Steuernummer beantragen und finden: So geht’s (2026)"
description: "Steuernummer beantragen: als Selbstständige:r über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wo du sie findest und was sie von der Steuer-ID unterscheidet."
published: 2026-10-22
updated: 2026-10-22
author: Valentin Weinert
category: gruendung
order: 6
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Deine Steuernummer vergibt dein Finanzamt. Als Selbstständige:r beantragst du sie mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du innerhalb eines Monats nach dem Start elektronisch über „Mein ELSTER“ schickst ([§ 138 Abs. 1b und 4 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html)). Die Nummer kommt danach per Post. Später findest du sie oben links in jedem Steuerbescheid. Verwechsle sie nicht mit der elfstelligen Steuer-ID: Die vergibt das Bundeszentralamt für Steuern dauerhaft, die Steuernummer dagegen kann sich zum Beispiel nach einem Umzug ändern.

## Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID?

Die Steuernummer ist die Nummer deines Falls bei deinem Finanzamt, die Steuer-ID ist deine persönliche Nummer beim Bund. Laut [ELSTER](https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=wo_ist_meine_steuernummer) erhält grundsätzlich jeder Bearbeitungsfall im Finanzamt eine Steuernummer, und für unterschiedliche Steuerarten kann es jeweils eine eigene geben. Die Steuer-ID (amtlich: Identifikationsnummer) bekommt dagegen jede natürliche Person genau einmal ([§ 139b Abs. 1 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__139b.html)).

Als Gründer:in begegnen dir noch zwei weitere Nummern. Alle vier im Überblick:

| | Steuernummer | Steuer-ID | USt-IdNr. | W-IdNr. |
|---|---|---|---|---|
| Wer vergibt sie? | dein Finanzamt | Bundeszentralamt für Steuern ([§ 139a Abs. 1 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__139a.html)) | Bundeszentralamt für Steuern, auf Antrag ([§ 27a Abs. 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27a.html)) | Bundeszentralamt für Steuern, ohne Antrag ([§ 139c Abs. 1 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__139c.html)) |
| Wer bekommt sie? | jeder Fall beim Finanzamt | jede natürliche Person | Unternehmer:innen | wirtschaftlich Tätige ([§ 139a Abs. 3 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__139a.html)) |
| Aufbau | 10 oder 11 Ziffern, im bundeseinheitlichen Format 13 | 11 Ziffern ([BZSt](https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html)) | „DE“ und 9 Ziffern | „DE“, 9 Ziffern und ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ([§ 139c Abs. 5a AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__139c.html)) |
| Ändert sie sich? | ja, etwa nach einem Umzug | nein, auch nicht bei Umzug oder Heirat ([BZSt](https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html)) | nein, auch nicht beim Wechsel des Finanzamts ([BZSt](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/FAQ/faq_ust_node.html)) | nein, sie ist dauerhaft ([§ 139a Abs. 1 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__139a.html)); weitere Tätigkeiten bekommen ein eigenes Unterscheidungsmerkmal |

Was die USt-IdNr. und die W-IdNr. genau sind und wann du sie brauchst, steht im Ratgeber [Umsatzsteuer-ID beantragen](/ratgeber/umsatzsteuer-id-beantragen).

## Wo finde ich meine Steuernummer?

Am schnellsten in einem Steuerbescheid: Dort steht sie links oben, hinter dem Wort „Steuernummer“ ([ELSTER](https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=wo_ist_meine_steuernummer)). Wie ein Bescheid sonst aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber [Einkommensteuerbescheid verstehen](/ratgeber/einkommensteuerbescheid).

Weitere Stellen, an denen du suchen kannst:

- **Der Brief nach dem Fragebogen.** Nach der Prüfung teilt dir das Finanzamt deine neue Steuernummer per Post mit ([Bayerisches Landesamt für Steuern](https://www.lfst.bayern.de/fileadmin/RESSOURCEN/INFORMATIONEN/Steuerinfos/Zielgruppen/Existenzgruender/ELSTER_Infoblatt_Gewerbe_angemeldet.pdf)).
- **Andere Schreiben des Finanzamts**, zum Beispiel ein Vorauszahlungsbescheid oder eine Rückfrage. Welcher Brief was bedeutet, steht im Ratgeber [Brief vom Finanzamt](/ratgeber/brief-vom-finanzamt).
- **Mein ELSTER.** Hast du der elektronischen Bekanntgabe zugestimmt, liegen deine Bescheide als PDF im Posteingang von Mein ELSTER ([ELSTER](https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_diva)) – und damit auch die Steuernummer. Die Einwilligung gilt jeweils nur für die Steuernummer, die du darin angegeben hast.

Auf der Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers findest du deine Steuer-ID ([BZSt](https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html)) – das ist nicht deine Steuernummer. Auch die Finanzamtsnummer, die dort auftaucht, gehört nicht dir, sondern bezeichnet das Finanzamt, an das dein Arbeitgeber die Lohnsteuer abführt ([§ 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__41b.html)).

Findest du nichts davon, frag bei deinem Finanzamt nach. Deine Steuer-ID kannst du dir dagegen online beim Bundeszentralamt für Steuern erneut zuschicken lassen – aus Datenschutzgründen nur per Brief an deine Meldeadresse ([BZSt](https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html)).

## Wie beantrage ich eine Steuernummer als Selbstständige:r?

Du beantragst sie mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – einen eigenen Antrag „Steuernummer“ gibt es nicht. So läuft es ab:

1. **Anmelden.** Ein Gewerbe meldest du bei deiner Gemeinde an, die das Finanzamt informiert. Eine freiberufliche Tätigkeit teilst du direkt dem Finanzamt mit ([§ 138 Abs. 1 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html)). Was für dich gilt, klärt der Ratgeber [Freiberufler oder Gewerbe?](/ratgeber/freiberufler-oder-gewerbe).
2. **Bei ELSTER registrieren.** Hast du noch keine Steuernummer, kannst du dich bei ELSTER zunächst nur mit deiner E-Mail-Adresse registrieren. Mit diesem Konto kannst du den Fragebogen senden, aber noch keine Steuererklärungen ([ELSTER](https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=wo_ist_meine_steuernummer)).
3. **Fragebogen ausfüllen.** Ganz vorn wählst du „Neue Steuernummer beantragen“ – das gilt, wenn du keine Steuernummer hast oder dir das Finanzamt noch keine mitgeteilt hat ([ELSTER-Anleitung](https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_fseeun_202401)). Was du sonst einträgst, steht im Ratgeber [Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen](/ratgeber/fragebogen-steuerliche-erfassung).
4. **Innerhalb eines Monats senden.** Die Frist läuft ab dem Beginn deiner Tätigkeit ([§ 138 Abs. 4 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html)), und zwar elektronisch ([§ 138 Abs. 1b AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html)).
5. **Auf Post warten.** Das Finanzamt prüft deine Angaben und schickt dir die Steuernummer per Brief ([Bayerisches Landesamt für Steuern](https://www.lfst.bayern.de/fileadmin/RESSOURCEN/INFORMATIONEN/Steuerinfos/Zielgruppen/Existenzgruender/ELSTER_Infoblatt_Gewerbe_angemeldet.pdf)). Danach schaltest du in ELSTER das vollwertige Konto frei.

Hast du schon eine Steuernummer, etwa aus einer früheren Einkommensteuererklärung, trägst du sie im Fragebogen als bestehende Steuernummer ein ([ELSTER-Anleitung](https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_fseeun_202401)). Als Arbeitnehmer:in ohne Selbstständigkeit beantragst du nichts: Das Finanzamt vergibt die Steuernummer gewöhnlich, wenn du deine erste Steuererklärung abgibst ([ELSTER](https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=wo_ist_meine_steuernummer)).

## Brauche ich die Steuernummer schon vor der Gewerbeanmeldung?

Nein, die Reihenfolge ist umgekehrt: Erst meldest du das Gewerbe an, dann kommt der Fragebogen, dann die Steuernummer. Die Gewerbeanzeige ist gleichzeitig mit dem Start fällig ([§ 14 Abs. 1 GewO](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html)), die Gemeinde gibt sie an das Finanzamt weiter ([§ 138 Abs. 1 Satz 1 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html)). Für die Steuernummer braucht das Finanzamt danach deinen Fragebogen ([Bayerisches Landesamt für Steuern](https://www.lfst.bayern.de/fileadmin/RESSOURCEN/INFORMATIONEN/Steuerinfos/Zielgruppen/Existenzgruender/ELSTER_Infoblatt_Gewerbe_angemeldet.pdf)). Wie die Anmeldung abläuft, erklärt der Ratgeber [Gewerbe anmelden](/ratgeber/gewerbe-anmelden).

## Wie lange dauert es, bis die Steuernummer da ist?

Eine feste Bearbeitungszeit gibt es nicht – das hängt von deinem Finanzamt ab. Die Frist von einem Monat gilt nur für dich, nicht für das Amt. Fehlen Angaben, kann das Finanzamt nachfragen, und du musst bei der Klärung mitwirken ([§ 90 Abs. 1 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__90.html)). Ein vollständig ausgefüllter Fragebogen erspart dir solche Runden.

Hängt dein Start an der Nummer, etwa weil eine Kundin eine Rechnung braucht, frag bei deinem Finanzamt nach dem Stand. Wichtig: Andere Nummern warten auf die Steuernummer. Die USt-IdNr. zum Beispiel kann das Bundeszentralamt für Steuern erst vergeben, wenn das Finanzamt dich umsatzsteuerlich erfasst und deine Daten übermittelt hat ([BZSt](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Vergabe_USt_IdNr/vergabe_ust_idnr_node.html)).

## Wie sieht eine Steuernummer aus?

Je nach Bundesland hat sie 10 oder 11 Ziffern, im bundeseinheitlichen Format immer 13. Jedes Land hat sein eigenes Schema, und genau so verlangt Mein ELSTER die Eingabe. Daneben gibt es das vereinheitlichte Bundesschema; mit der Tabelle von ELSTER rechnest du die eine Form in die andere um ([ELSTER](https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=wo_ist_meine_steuernummer)). Die Buchstaben stehen für die Finanzamtsnummer (F), die Bezirksnummer (B), deine persönliche Unterscheidungsnummer (U) und eine Prüfziffer (P):

| Bundesland | Schema des Landes | Bundesschema (13 Stellen) |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | FF/BBB/UUUUP | 28FF0BBBUUUUP |
| Bayern | FFF/BBB/UUUUP | 9FFF0BBBUUUUP |
| Berlin | FF/BBB/UUUUP | 11FF0BBBUUUUP |
| Brandenburg | FFF/BBB/UUUUP | 3FFF0BBBUUUUP |
| Bremen | FF/BBB/UUUUP | 24FF0BBBUUUUP |
| Hamburg | FF/BBB/UUUUP | 22FF0BBBUUUUP |
| Hessen | 0FF/BBB/UUUUP | 26FF0BBBUUUUP |
| Mecklenburg-Vorpommern | FFF/BBB/UUUUP | 4FFF0BBBUUUUP |
| Niedersachsen | FF/BBB/UUUUP | 23FF0BBBUUUUP |
| Nordrhein-Westfalen | FFF/BBBB/UUUP | 5FFF0BBBBUUUP |
| Rheinland-Pfalz | FF/BBB/UUUUP | 27FF0BBBUUUUP |
| Saarland | FFF/BBB/UUUUP | 1FFF0BBBUUUUP |
| Sachsen | FFF/BBB/UUUUP | 3FFF0BBBUUUUP |
| Sachsen-Anhalt | FFF/BBB/UUUUP | 3FFF0BBBUUUUP |
| Schleswig-Holstein | FF/BBB/UUUUP | 21FF0BBBUUUUP |
| Thüringen | FFF/BBB/UUUUP | 4FFF0BBBUUUUP |

**Beispiel mit einer erfundenen Berliner Steuernummer:** Aus 37/123/45678 wird im Bundesschema 11 37 0 123 4567 8, also 1137012345678. Vorn steht die Länderkennung 11, dann die Finanzamtsnummer 37, eine 0, die Bezirksnummer 123 und am Ende Unterscheidungsnummer und Prüfziffer. In Hessen gehört die führende 0 schon zur Landesschreibweise und darf beim Eintippen nicht fehlen ([ELSTER](https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=wo_ist_meine_steuernummer)).

## Darf ich ohne Steuernummer eine Rechnung schreiben?

Eine Rechnung muss deine Steuernummer oder deine USt-IdNr. enthalten – eine von beiden reicht ([§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)). Für Kleinunternehmer:innen steht die Pflicht seit 2025 in einer eigenen Vorschrift, die als dritte Möglichkeit die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer zulässt ([§ 34a Satz 1 Nr. 2 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__34a.html); eingeführt durch das Jahressteuergesetz 2024, [BMF-Schreiben vom 18. März 2025](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2025-03-18-sonderregelung-kleinunternehmer.pdf?__blob=publicationFile&v=3)). Deine Steuer-ID ersetzt die Steuernummer dabei nicht – keine der beiden Vorschriften nennt sie.

Ausnahme sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro: Dort ist die Steuernummer keine Pflichtangabe ([§ 33 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html)). Fehlt auf einer Rechnung eine Pflichtangabe, kannst du sie später mit einem Dokument nachreichen, das sich eindeutig auf diese Rechnung bezieht ([§ 31 Abs. 5 UStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__31.html)). Musst du abrechnen, bevor die Steuernummer da ist, frag beim Finanzamt oder bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater nach, wie du am besten vorgehst. Was auf Rechnungen von Kleinunternehmer:innen sonst stehen muss, erklärt der Ratgeber [Kleinunternehmerregelung](/ratgeber/kleinunternehmerregelung).

## Bekomme ich nach einem Umzug eine neue Steuernummer?

Wenn durch den Umzug ein anderes Finanzamt zuständig wird, meistens ja: Das neue Finanzamt vergibt gewöhnlich eine neue Steuernummer, wenn es dir mitteilt, dass es jetzt zuständig ist ([ELSTER](https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=wo_ist_meine_steuernummer)). Zuständig ist es ab dem Zeitpunkt, an dem eines der beiden Finanzämter von dem Umzug erfährt ([§ 26 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__26.html)).

Verlegst du deinen Betrieb, musst du das melden: ein Gewerbe beim Gewerbeamt ([§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GewO](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html)), eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt ([§ 138 Abs. 1 Satz 3 und 4 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html)). Wie das Ummelden läuft, steht im Ratgeber [Gewerbe abmelden und ummelden](/ratgeber/gewerbe-abmelden).

Deine Steuer-ID bleibt gleich, deine USt-IdNr. laut Bundeszentralamt für Steuern auch dann, wenn deine Akte an ein Finanzamt in einem anderen Bundesland geht ([BZSt](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/FAQ/faq_ust_node.html)). Welche Abgabetermine für dich gelten, steht im Ratgeber [Steuerfristen für Selbstständige](/ratgeber/steuerfristen-selbststaendige).

## Quellen

- [§ 26 Abgabenordnung (AO) – Zuständigkeitswechsel](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__26.html)
- [§ 138 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html)
- [§ 90 AO – Mitwirkungspflichten der Beteiligten](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__90.html)
- [§ 139a AO – Identifikationsmerkmal](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__139a.html)
- [§ 139b AO – Identifikationsnummer](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__139b.html)
- [§ 139c AO – Wirtschafts-Identifikationsnummer](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__139c.html)
- [§ 41b Einkommensteuergesetz (EStG) – Abschluss des Lohnsteuerabzugs](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__41b.html)
- [§ 14 Gewerbeordnung (GewO) – Anzeigepflicht](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html)
- [§ 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) – Ausstellung von Rechnungen](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html)
- [§ 27a UStG – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27a.html)
- [§ 31 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) – Angaben in der Rechnung](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__31.html)
- [§ 33 UStDV – Rechnungen über Kleinbeträge](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__33.html)
- [§ 34a UStDV – Rechnungen von Kleinunternehmern](https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__34a.html)
- [BMF-Schreiben vom 18. März 2025 zur Sonderregelung für Kleinunternehmer](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2025-03-18-sonderregelung-kleinunternehmer.pdf?__blob=publicationFile&v=3)
- [ELSTER – Wo finde ich meine Steuernummer?](https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=wo_ist_meine_steuernummer)
- [ELSTER – Elektronische Bekanntgabe von Bescheiden](https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_diva)
- [ELSTER – Anleitung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmen)](https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_fseeun_202401)
- [Bayerisches Landesamt für Steuern – Gewerbe angemeldet. Und jetzt?](https://www.lfst.bayern.de/fileadmin/RESSOURCEN/INFORMATIONEN/Steuerinfos/Zielgruppen/Existenzgruender/ELSTER_Infoblatt_Gewerbe_angemeldet.pdf)
- [Bundeszentralamt für Steuern – Steuerliche Identifikationsnummer](https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node.html)
- [Bundeszentralamt für Steuern – Vergabe der USt-IdNr.](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Vergabe_USt_IdNr/vergabe_ust_idnr_node.html)
- [Bundeszentralamt für Steuern – Fragen und Antworten zur USt-IdNr.](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/FAQ/faq_ust_node.html)
