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title: "Kleingewerbe anmelden 2026: Kosten, Steuern, Pflichten"
description: "Ein Kleingewerbe meldest du wie jedes Gewerbe beim Gewerbeamt an. Was es kostet, welche Steuern anfallen und was es vom Kleinunternehmer unterscheidet."
published: 2026-10-22
updated: 2026-10-22
author: Valentin Weinert
category: gruendung
order: 2
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„Kleingewerbe“ ist kein Begriff aus dem Gesetz. Gemeint ist meist ein Gewerbe, das nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht und deshalb kein Handelsgewerbe ist ([§ 1 Abs. 2 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html)) – oft verwechselt mit der Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer ([§ 19 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html)). Anmelden musst du es wie jedes andere Gewerbe beim Gewerbeamt, gleichzeitig mit dem Start ([§ 14 Abs. 1 GewO](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html)). Die Gebühr legt deine Gemeinde fest, in Berlin sind es 26 €, online 15 €. Steuerfrei ist ein Kleingewerbe nicht automatisch: Einkommensteuer fällt 2026 an, sobald dein zu versteuerndes Einkommen über 12.348 € liegt, Gewerbesteuer ab einem Gewerbeertrag über 24.500 €.

## Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe, dessen Inhaber:in kein Kaufmann und keine Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt ([§ 1 Abs. 1 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html)). Ein Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb – es sei denn, das Unternehmen erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (§ 1 Abs. 2 HGB). Genau diese Ausnahme meint man, wenn man von „Kleingewerbe“ spricht.

Feste Grenzen in Euro nennt § 1 HGB dafür nicht. Entscheidend ist das Gesamtbild deines Betriebs nach Art und Umfang. Ob überhaupt ein Gewerbe vorliegt, regelt das Steuerrecht: eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, die kein freier Beruf und keine Land- und Forstwirtschaft ist ([§ 15 Abs. 2 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html)). Bist du freiberuflich tätig, brauchst du gar kein Gewerbe – woran du das erkennst, steht im Ratgeber [Freiberufler oder Gewerbe?](/ratgeber/freiberufler-oder-gewerbe)

## Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?

Kleingewerbe ist ein Begriff aus dem Handelsrecht, Kleinunternehmer:in einer aus dem Umsatzsteuerrecht – beides hängt nicht zusammen. Du kannst Kleingewerbetreibende:r sein und trotzdem Umsatzsteuer berechnen, und auch Freiberufler:innen, die gar kein Gewerbe haben, können die Kleinunternehmerregelung nutzen.

| | Kleingewerbe | Kleinunternehmerregelung |
|---|---|---|
| Rechtsgebiet | Handelsrecht | Umsatzsteuerrecht |
| Grundlage | [§ 1 Abs. 2 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html) | [§ 19 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html) |
| Bedeutet | kein Kaufmann, kein Handelsregister, keine Buchführungspflicht nach HGB | keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, keine Voranmeldungen |
| Grenze | keine feste Zahl, Gesamtbild nach Art und Umfang | Gesamtumsatz höchstens 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr |
| Gilt für | nur Gewerbetreibende | alle Unternehmer:innen, auch Freiberufler:innen |

Die Grenzen der Kleinunternehmerregelung gelten in dieser Form seit dem 1. Januar 2025. Ob sie für dich passt, hängt vor allem von deinen Kund:innen und deinen Ausgaben ab – was dafür und was dagegen sprechen kann, steht im Ratgeber [Kleinunternehmerregelung 2026](/ratgeber/kleinunternehmerregelung).

## Wie meldest du ein Kleingewerbe an?

Genauso wie jedes andere Gewerbe: Du erstattest beim Gewerbeamt deiner Gemeinde eine Gewerbeanzeige, und zwar gleichzeitig mit dem Beginn ([§ 14 Abs. 1 GewO](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html)). Das amtliche Formular „Gewerbe-Anmeldung“ hat kein Kästchen für „Kleingewerbe“. Es fragt nach einem Eintrag im Handelsregister – den hast du als Kleingewerbetreibende:r nicht – und ob du die Tätigkeit „(vorerst) im Nebenerwerb“ betreibst ([Anlage 1 GewAnzV](https://www.gesetze-im-internet.de/gewanzv_2014/anlage_1.html)).

So läuft es ab:

1. **Tätigkeit einordnen.** Kläre, ob du ein Gewerbe hast oder freiberuflich arbeitest und ob du eine Erlaubnis oder einen Eintrag in die Handwerksrolle brauchst.
2. **Anmeldung einreichen.** Beim Gewerbeamt vor Ort oder online, wenn deine Gemeinde das anbietet. Beschreib deine Tätigkeit so genau wie möglich.
3. **Empfangsbescheinigung abwarten.** Die Behörde bestätigt dir die Anzeige innerhalb von drei Tagen ([§ 15 Abs. 1 GewO](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__15.html)).
4. **Fragebogen ans Finanzamt schicken.** Innerhalb eines Monats nach dem Start, elektronisch ([§ 138 Abs. 1b und 4 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html)). Dort entscheidest du auch, ob du die Kleinunternehmerregelung anwendest.
5. **Steuernummer erhalten.** Das Finanzamt erfasst dich anhand des Fragebogens und schickt dir deine Steuernummer.

Die Details zur Anmeldung stehen im Ratgeber [Gewerbe anmelden](/ratgeber/gewerbe-anmelden), was du im Fragebogen einträgst, in [Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen](/ratgeber/fragebogen-steuerliche-erfassung). Wie lange es bis zur Nummer dauert und wie du sie findest, erklärt der Ratgeber [Steuernummer beantragen](/ratgeber/steuernummer-beantragen). Für den Fragebogen brauchst du ein ELSTER-Konto – die Registrierung kann laut Bundesfinanzministerium bis zu zwei Wochen dauern ([BMF-Schreiben vom 1. September 2026](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2026-09-01-anlage-EUER-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4)). Kümmere dich also früh darum.

## Was kostet es, ein Kleingewerbe anzumelden?

Die Anmeldegebühr legt dein Land oder deine Gemeinde fest, eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht. In Berlin kostet die Anmeldung 26 € je Einzelgewerbe, online 15 € ([service.berlin.de](https://service.berlin.de/dienstleistung/121921/)). Den Betrag für deinen Ort findest du auf der Seite deiner Gemeinde.

Dazu können später kommen:

- **IHK-Beitrag:** Mitglied der IHK wirst du automatisch, wenn du zur Gewerbesteuer veranlagt wirst ([§ 2 Abs. 1 IHKG](https://www.gesetze-im-internet.de/ihkg/__2.html)). Ohne Handelsregistereintrag bist du vom Beitrag freigestellt, solange dein Gewerbeertrag beziehungsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 € nicht übersteigt. Hattest du in den fünf Wirtschaftsjahren vor der Gründung keine Einkünfte aus Gewerbe, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft und bist an keiner Kapitalgesellschaft zu mehr als einem Zehntel beteiligt, bist du im Gründungsjahr und im Jahr danach bis 25.000 € ganz befreit ([§ 3 Abs. 3 IHKG](https://www.gesetze-im-internet.de/ihkg/__3.html)).
- **Gewerbesteuer:** erst, wenn dein Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 € liegt – siehe unten.

## Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Nein, nicht pauschal. Es gibt für drei Steuern drei verschiedene Grenzen, und keine davon hängt am Wort „Kleingewerbe“:

| Steuer | Wann du nichts zahlst | Grundlage |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | zu versteuerndes Einkommen 2026 bis 12.348 € bei Einzelveranlagung (Grundfreibetrag) – gerechnet aus allen Einkünften zusammen | [§ 32a Abs. 1 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html), [§ 2 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html) |
| Gewerbesteuer | Gewerbeertrag bis 24.500 € (Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften) | [§ 11 Abs. 1 GewStG](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html) |
| Umsatzsteuer | wenn du die Kleinunternehmerregelung anwendest | [§ 19 Abs. 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html) |

Der Grundfreibetrag gilt nicht pro Gewerbe, sondern einmal für dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen. Der Einkommensteuer unterliegen alle Einkunftsarten zusammen, also auch Lohn aus einem Job ([§ 2 Abs. 1 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html)). Hast du neben dem Kleingewerbe ein Gehalt, kann der Freibetrag schon damit ausgeschöpft sein. Was dann gilt, steht im Ratgeber [Nebengewerbe anmelden](/ratgeber/nebengewerbe-anmelden).

## Wie viel Gewerbesteuer zahlst du mit einem Kleingewerbe?

Bis zu einem Gewerbeertrag von 24.500 € keine. Darüber rechnet das Finanzamt so ([§ 11 GewStG](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html)): Gewerbeertrag auf volle 100 € abrunden, Freibetrag abziehen, mit der Steuermesszahl von 3,5 % multiplizieren. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag. Den multipliziert deine Gemeinde mit ihrem Hebesatz ([§ 16 Abs. 1 GewStG](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__16.html)).

Ein vereinfachtes Beispiel für 2026 mit fiktiven Zahlen, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen:

| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Gewerbeertrag | 30.000,00 € |
| minus Freibetrag | − 24.500,00 € |
| verbleibt | 5.500,00 € |
| × Steuermesszahl 3,5 % = Steuermessbetrag | 192,50 € |
| × Hebesatz 400 % (Beispiel) = Gewerbesteuer | 770,00 € |

Als Einzelunternehmer:in bekommst du einen Teil davon bei der Einkommensteuer zurück: Sie ermäßigt sich um das Vierfache des Steuermessbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und begrenzt auf den Anteil der Einkommensteuer, der auf deine gewerblichen Einkünfte entfällt ([§ 35 Abs. 1 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35.html)). Im Beispiel wären das bis zu 4 × 192,50 € = 770 €. Je nach Hebesatz und Einkommen kann die Gewerbesteuer so ganz oder teilweise ausgeglichen werden.

Gut zu wissen: Setzt eine Gemeinde keinen höheren Hebesatz fest, gilt ein Mindesthebesatz. Er steigt ab dem Erhebungszeitraum 2027 auf 280 % ([§ 16 Abs. 4 GewStG](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__16.html) in Verbindung mit [§ 36 Abs. 5b GewStG](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__36.html)).

## Welche Steuererklärung musst du für ein Kleingewerbe abgeben?

In der Regel eine Einkommensteuererklärung mit Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), eine Gewerbesteuererklärung nur bei einem Gewerbeertrag über 24.500 €. Als Kleinunternehmer:in entfällt die Umsatzsteuererklärung in der Regel.

- **Gewinn ermitteln mit der EÜR:** Wer nicht zur Buchführung verpflichtet ist und auch freiwillig keine Bücher führt, darf als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen ([§ 4 Abs. 3 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html)). Das ist beim Kleingewerbe der Normalfall. Die EÜR übermittelst du elektronisch im amtlichen Datensatz, der sogenannten Anlage EÜR – Papier geht nur auf Antrag in Härtefällen ([§ 60 Abs. 4 EStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__60.html)).
- **Einkommensteuererklärung:** Mit Einkünften aus Gewerbebetrieb gibst du sie elektronisch ab ([§ 25 Abs. 4 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__25.html)). Ohne Arbeitslohn bist du jedenfalls dazu verpflichtet, wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt ([§ 56 EStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html)). Fordert das Finanzamt dich auf, musst du immer abgeben ([§ 149 Abs. 1 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__149.html)).
- **Gewerbesteuererklärung:** Pflicht, wenn dein Gewerbeertrag im Jahr über 24.500 € lag ([§ 25 Abs. 1 Nr. 1 GewStDV](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/__25.html)), ebenfalls elektronisch ([§ 14a GewStG](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__14a.html)).
- **Umsatzsteuer:** Als Kleinunternehmer:in gelten die Erklärungspflichten aus § 18 Abs. 1 bis 4 UStG für dich nicht ([§ 19 Abs. 1 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html)). Ohne Kleinunternehmerregelung gibst du Voranmeldungen und eine Jahreserklärung ab.

Abgabefrist ist ohne Beratung der 31. Juli des Folgejahres ([§ 149 Abs. 2 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__149.html)). Für 2026 fällt der 31. Juli 2027 auf einen Samstag, die Frist endet deshalb am Montag, 2. August 2027 ([§ 108 Abs. 3 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__108.html)). Alle weiteren Termine stehen im Ratgeber [Steuerfristen für Selbstständige](/ratgeber/steuerfristen-selbststaendige).

## Welche Rechtsform hat ein Kleingewerbe?

Meist ein Einzelunternehmen – du allein, ohne Eintrag im Handelsregister. Gründet ihr zu mehreren, ist es in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die schon durch den Gesellschaftsvertrag entsteht ([§ 705 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__705.html)). Betreibt die Gesellschaft ein Handelsgewerbe, ist sie dagegen eine OHG ([§ 105 Abs. 1 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__105.html)).

Eine GmbH ist nie ein Kleingewerbe: Sie gilt immer als Handelsgesellschaft ([§ 13 Abs. 3 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__13.html)), und für Handelsgesellschaften gelten die Vorschriften über Kaufleute ([§ 6 Abs. 1 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__6.html)). Das gilt auch für die UG (haftungsbeschränkt), die eine GmbH mit geringerem Stammkapital ist ([§ 5a GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5a.html)).

## Ab wann ist man kein Kleingewerbe mehr?

Sobald dein Betrieb nach Art oder Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert – dann bist du Kaufmann oder Kauffrau ([§ 1 Abs. 2 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html)). Das hat Folgen:

- **Handelsregister:** Du musst deine Firma beim Registergericht zur Eintragung anmelden ([§ 29 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__29.html)). Die Firma trägt dann den Zusatz „eingetragene Kauffrau“, „eingetragener Kaufmann“ oder „e. K.“ ([§ 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__19.html)).
- **Buchführung nach HGB:** Kaufleute müssen Bücher führen ([§ 238 Abs. 1 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__238.html)). Einzelkaufleute sind davon befreit, solange sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen jeweils höchstens 800.000 € Umsatzerlöse und 80.000 € Jahresüberschuss haben, bei Neugründung schon am ersten Stichtag ([§ 241a HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241a.html)).

Freiwillig geht es auch umgekehrt: Als Kleingewerbetreibende:r darfst du dich ins Handelsregister eintragen lassen, musst es aber nicht. Mit der Eintragung gilt dein Gewerbe als Handelsgewerbe ([§ 2 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__2.html)).

Unabhängig vom Handelsrecht gibt es eine steuerliche Buchführungspflicht: Gewerbliche Unternehmer:innen mit mehr als 800.000 € Umsatz im Kalenderjahr oder mehr als 80.000 € Gewinn im Wirtschaftsjahr müssen Bücher führen ([§ 141 Abs. 1 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__141.html)) – ab dem Wirtschaftsjahr, das auf eine entsprechende Mitteilung des Finanzamts folgt (§ 141 Abs. 2 AO). Mit der Buchführung entfällt die EÜR.

## Kannst du ein Kleingewerbe nebenberuflich anmelden?

Ja. Die Anmeldepflicht gilt unabhängig davon, ob du hauptberuflich oder neben einem Job gründest, und das Formular fragt den Nebenerwerb nur ab ([Anlage 1 GewAnzV](https://www.gesetze-im-internet.de/gewanzv_2014/anlage_1.html)). Was du dabei zu Arbeitgeber, Steuern und Krankenversicherung wissen solltest, steht im Ratgeber [Nebengewerbe anmelden](/ratgeber/nebengewerbe-anmelden). Wenn du bei deinem konkreten Fall unsicher bist, frag beim Finanzamt oder bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater nach.

## Quellen

- [§ 1 Handelsgesetzbuch (HGB) – Istkaufmann](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html)
- [§ 2 HGB – Kannkaufmann](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__2.html)
- [§ 6 HGB – Handelsgesellschaften](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__6.html)
- [§ 19 HGB – Bezeichnung der Firma](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__19.html)
- [§ 29 HGB – Anmeldung zum Handelsregister](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__29.html)
- [§ 105 HGB – Offene Handelsgesellschaft](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__105.html)
- [§ 238 HGB – Buchführungspflicht](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__238.html)
- [§ 241a HGB – Befreiung von der Buchführungspflicht](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241a.html)
- [§ 705 BGB – Gesellschaft bürgerlichen Rechts](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__705.html)
- [§ 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5a.html)
- [§ 13 GmbHG – Juristische Person; Handelsgesellschaft](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__13.html)
- [§ 14 Gewerbeordnung (GewO) – Anzeigepflicht](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html)
- [§ 15 GewO – Empfangsbescheinigung](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__15.html)
- [Anlage 1 GewAnzV – Gewerbe-Anmeldung](https://www.gesetze-im-internet.de/gewanzv_2014/anlage_1.html)
- [§ 2 Einkommensteuergesetz (EStG) – Umfang der Besteuerung](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html)
- [§ 4 EStG – Gewinnbegriff](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html)
- [§ 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html)
- [§ 25 EStG – Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__25.html)
- [§ 32a EStG – Einkommensteuertarif](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html)
- [§ 35 EStG – Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35.html)
- [§ 56 EStDV – Steuererklärungspflicht](https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html)
- [§ 60 EStDV – Unterlagen zur Steuererklärung](https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__60.html)
- [§ 11 Gewerbesteuergesetz (GewStG) – Steuermesszahl und Freibetrag](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html)
- [§ 14a GewStG – Steuererklärungspflicht](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__14a.html)
- [§ 16 GewStG – Hebesatz](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__16.html)
- [§ 36 GewStG – Zeitlicher Anwendungsbereich](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__36.html)
- [§ 25 GewStDV – Gewerbesteuererklärung](https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/__25.html)
- [§ 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) – Besteuerung der Kleinunternehmer](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html)
- [§ 108 Abgabenordnung (AO) – Fristen und Termine](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__108.html)
- [§ 138 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html)
- [§ 141 AO – Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__141.html)
- [§ 149 AO – Abgabe der Steuererklärungen](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__149.html)
- [§ 2 IHK-Gesetz (IHKG)](https://www.gesetze-im-internet.de/ihkg/__2.html)
- [§ 3 IHKG](https://www.gesetze-im-internet.de/ihkg/__3.html)
- [BMF-Schreiben vom 1. September 2026: Anlage EÜR 2026](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2026-09-01-anlage-EUER-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4)
- [Service-Portal Berlin: Gewerbeanmeldung](https://service.berlin.de/dienstleistung/121921/)
