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title: "Gründungszuschuss 2026: Voraussetzungen, Höhe, Antrag"
description: "Den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur gibt es nur mit Restanspruch auf 150 Tage ALG I und Tragfähigkeitsbescheinigung – vor dem Start beantragen."
published: 2026-10-22
updated: 2026-10-22
author: Valentin Weinert
category: gruendung
order: 8
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Den Gründungszuschuss zahlt die Agentur für Arbeit, wenn du aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus hauptberuflich gründest ([§ 93 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html)). Bei Aufnahme der Selbstständigkeit brauchst du noch mindestens 150 Tage Restanspruch, die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit und den Nachweis, dass du das Vorhaben fachlich stemmen kannst. Sechs Monate lang bekommst du dein bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 € im Monat, danach können weitere neun Monate mit 300 € folgen ([§ 94 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__94.html)). Beantragen musst du ihn vor dem Start. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht – die Agentur entscheidet nach Ermessen.

## Was ist der Gründungszuschuss?

Eine Leistung der Arbeitsagentur, die dein Arbeitslosengeld in der ersten Zeit nach der Gründung ersetzt. Laut Gesetz dient sie „zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung“ ([§ 93 Abs. 1 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html)). Die Arbeitsagentur betont, dass der Zuschuss keine Wirtschaftsförderung ist, sondern aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung kommt ([Arbeitsagentur](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen)).

Wichtig für deine Planung: Das Gesetz sagt „kann“. Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind grundsätzlich Ermessensleistungen ([§ 3 Abs. 3 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__3.html)), und der Gründungszuschuss gehört dazu. Auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kann die Agentur ablehnen – sie muss von den Erfolgsaussichten deiner Gründung überzeugt sein ([Arbeitsagentur](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen)).

## Welche Voraussetzungen gelten für den Gründungszuschuss?

Du musst Arbeitslosengeld beziehen, hauptberuflich gründen und drei Dinge nachweisen ([§ 93 Abs. 2 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html)):

1. **Restanspruch von mindestens 150 Tagen.** Bis zur Gründung hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld, und bei Aufnahme der Selbstständigkeit sind davon noch mindestens 150 Tage übrig.
2. **Tragfähigkeit.** Du legst der Agentur die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vor (mehr dazu unten).
3. **Eignung.** Du legst dar, dass du die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hast – etwa über Qualifikation und Berufserfahrung ([Arbeitsagentur](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen)).

Dazu kommen Ausschlussgründe:

- **Ruhenszeiten:** Solange dein Arbeitslosengeld ruht oder geruht hätte – zum Beispiel wegen einer Sperrzeit –, gibt es keinen Gründungszuschuss ([§ 93 Abs. 3 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html)).
- **24-Monats-Regel:** Wurde deine Selbstständigkeit schon einmal nach dem SGB III gefördert, müssen seit dem Ende dieser Förderung 24 Monate vergangen sein. Davon kann die Agentur nur aus besonderen Gründen in deiner Person absehen ([§ 93 Abs. 4 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html)).
- **Regelaltersgrenze:** Ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze endet die Förderung ([§ 93 Abs. 5 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html)).

Für Menschen mit Behinderungen im Sinne von [§ 19 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__19.html) macht die Arbeitsagentur eine Ausnahme: Sie können auch mit weniger als 150 Tagen oder ganz ohne Restanspruch gefördert werden ([Arbeitsagentur](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen)).

## Was heißt „hauptberuflich“?

Laut Arbeitsagentur bist du hauptberuflich selbstständig, wenn du mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeitest und andere Tätigkeiten zusammen nicht mehr Zeit einnehmen ([Arbeitsagentur](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen)). Die 15 Stunden sind auch die Grenze, ab der du nicht mehr als beschäftigungslos giltst ([§ 138 Abs. 3 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__138.html)) – nur so beendest du die Arbeitslosigkeit, wie es § 93 Abs. 1 SGB III verlangt.

## Gibt es den Gründungszuschuss auch nebenberuflich?

Nein. Gefördert wird nur, wer durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit beendet ([§ 93 Abs. 1 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html)).

Während du Arbeitslosengeld bekommst, darfst du aber nebenher selbstständig arbeiten, solange es weniger als 15 Stunden pro Woche sind ([§ 138 Abs. 3 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__138.html)). Dein Gewinn daraus wird dann angerechnet: Von den Betriebseinnahmen gehen pauschal 30 % als Betriebsausgaben ab (oder deine höheren tatsächlichen Ausgaben), außerdem Steuern und ein Freibetrag von 165 € im Monat ([§ 155 Abs. 1 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__155.html)). Die Tätigkeit musst du der Agentur unverzüglich mitteilen ([§ 60 Abs. 1 SGB I](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html)). Wie du ein Gewerbe neben Job oder Arbeitslosigkeit anmeldest, steht im Ratgeber [Nebengewerbe anmelden](/ratgeber/nebengewerbe-anmelden).

## Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Der Zuschuss läuft in zwei Phasen ([§ 94 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__94.html)):

| Phase | Dauer | Betrag pro Monat | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| 1 | 6 Monate | zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld + 300 € | Bewilligung des Antrags |
| 2 | weitere 9 Monate | 300 € | eigener Antrag; du legst deine Geschäftstätigkeit mit geeigneten Unterlagen dar |

Auch Phase 2 ist eine Kann-Leistung. Hat die Agentur begründete Zweifel an deiner Geschäftstätigkeit, kann sie eine neue Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen (§ 94 Abs. 2 SGB III). Die 300 € sind für deine soziale Absicherung gedacht ([Arbeitsagentur](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen)). Wie du dich bei Krankheit und im Alter absicherst, legst du nach der Gründung selbst neu fest; rentenversicherungspflichtig bist du nicht automatisch, in manchen Tätigkeiten aber schon ([Wegweiser der Arbeitsagentur](https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba035285.pdf)).

**Rechenbeispiel (fiktiv):** Du warst zwei Jahre angestellt, bist 30 und seit dem 1. Juli 2026 arbeitslos – ohne Sperrzeit. Nach 24 Monaten Versicherungspflicht hast du Anspruch auf zwölf Monate Arbeitslosengeld ([§ 147 Abs. 2 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html)). Ein voller Monat zählt mit 30 Tagen ([§ 154 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__154.html)), das sind 360 Tage. Dein Arbeitslosengeld beträgt 1.400 € im Monat.

- Du startest am 1. Januar 2027. Bis dahin hast du sechs Monate (180 Tage) bezogen, dein Restanspruch beträgt 180 Tage – die 150-Tage-Grenze ist erfüllt.
- Phase 1: 6 × (1.400 € + 300 €) = **10.200 €**
- Phase 2, falls bewilligt: 9 × 300 € = **2.700 €**
- Zusammen: **12.900 €** über 15 Monate

Die Tage aus Phase 1 werden von deinem Arbeitslosengeld-Anspruch abgezogen ([§ 148 Abs. 1 Nr. 8 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__148.html)). In diesem Beispiel bleiben danach 180 − 180 = 0 Tage übrig.

## Was ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung?

Die „Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“ – im Alltag Tragfähigkeitsbescheinigung genannt. Ohne sie gibt es keinen Gründungszuschuss ([§ 93 Abs. 2 Satz 2 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html)).

Fachkundige Stellen sind laut Gesetz insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Die Arbeitsagentur nennt außerdem zum Beispiel Wirtschaftsprüfer:innen, Unternehmensberatungen und Einrichtungen der Existenzgründungsberatung. Du wählst die Stelle selbst, die Kosten übernimmt die Agentur nicht. Für die Stellungnahme gibt es den Vordruck „BA GZ 04“ ([Arbeitsagentur](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen); [Vordruck](https://www.arbeitsagentur.de/datei/gruendungszuschuss-gz-stellungnahme-fachkundige-stelle_ba053733.pdf)).

Die fachkundige Stelle prüft deine Unterlagen ([Arbeitsagentur](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen)):

- Businessplan (Beschreibung des Vorhabens),
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau,
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise wie Zeugnisse oder Zertifikate.

## Wie beantragst du den Gründungszuschuss?

Vor dem Start der Selbstständigkeit – Leistungen der Arbeitsförderung gibt es grundsätzlich nur, wenn du sie vor dem Ereignis beantragst, das sie auslöst ([§ 324 Abs. 1 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__324.html)). Das ist hier die Aufnahme der Selbstständigkeit. Die Arbeitsagentur schreibt dazu ausdrücklich, dass der Antrag vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu stellen ist ([Wegweiser der Arbeitsagentur](https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba035285.pdf)).

So läuft es laut Arbeitsagentur ab ([Arbeitsagentur](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen)):

1. **Beratungstermin vereinbaren.** Sprich mit deiner Vermittlungsfachkraft über dein Vorhaben – über das Postfach in deinem Online-Profil oder telefonisch unter 0800 4 555500 (gebührenfrei).
2. **Unterlagen vorbereiten.** Businessplan, Finanzplanung, Lebenslauf, Nachweise – und die Stellungnahme der fachkundigen Stelle.
3. **Antrag für Phase 1 online stellen.** Unterlagen lädst du hoch, du kannst zwischenspeichern und Dokumente nachreichen.
4. **Bescheid abwarten.** Hast du der Online-Kommunikation zugestimmt, findest du den Bescheid in deinem Profil unter „Bescheidablage“.
5. **Gründen.** Parallel meldest du dein Gewerbe an oder – als Freiberufler:in – direkt beim Finanzamt. Welcher Weg für dich gilt, klärt der Ratgeber [Freiberufler oder Gewerbe?](/ratgeber/freiberufler-oder-gewerbe); die Schritte stehen unter [Gewerbe anmelden](/ratgeber/gewerbe-anmelden).
6. **Fragebogen ans Finanzamt.** Innerhalb eines Monats nach dem Start schickst du den [Fragebogen zur steuerlichen Erfassung](/ratgeber/fragebogen-steuerliche-erfassung) über ELSTER.
7. **Phase 2 beantragen.** Nach Phase 1 stellst du einen eigenen Antrag und weist nach, dass du hauptberuflich selbstständig bist.

Bis wann genau vor dem Start der Antrag eingehen muss, nennt die Arbeitsagentur nicht. Plane genug Zeit für Beratungstermin und Stellungnahme ein und kläre deinen Starttermin mit der Vermittlungsfachkraft ab.

## Was passiert bei einer Sperrzeit?

Während einer Sperrzeit ruht dein Arbeitslosengeld ([§ 159 Abs. 1 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html)) – und solange es ruht, gibt es auch keinen Gründungszuschuss ([§ 93 Abs. 3 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html)).

Besonders relevant ist die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe: Kündigst du deinen Job selbst und führst so die Arbeitslosigkeit herbei, beträgt sie in der Regel zwölf Wochen ([§ 159 Abs. 3 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html)). Außerdem verkürzt sich dein Anspruch auf Arbeitslosengeld, bei zwölf Wochen Sperrzeit mindestens um ein Viertel ([§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__148.html)) – und damit schrumpft auch der Restanspruch, den du für die 150-Tage-Grenze brauchst. Die Arbeitsagentur schreibt, dass eine Förderung nach einer Eigenkündigung in der Regel nicht möglich ist, und rät, vor einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag mit der Vermittlungsfachkraft zu sprechen ([Arbeitsagentur](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen)).

## Muss die Agentur dich erst vermitteln?

Nein. Grundsätzlich hat die Vermittlung in Arbeit Vorrang vor anderen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, für den Gründungszuschuss gilt dieser Vorrang aber ausdrücklich nicht ([§ 4 Abs. 2 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__4.html)). Die Agentur entscheidet trotzdem nach Ermessen, ob sie fördert.

## Musst du den Gründungszuschuss versteuern?

Nein. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei ([§ 3 Nr. 2 Buchst. a EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html)). Anders als das Arbeitslosengeld steht er auch nicht in der Liste der Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen ([§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html)). Deine Gewinne aus der Selbstständigkeit versteuerst du dagegen ganz normal – welche Fristen dann auf dich zukommen, steht im Ratgeber [Steuerfristen für Selbstständige](/ratgeber/steuerfristen-selbststaendige). Ob die [Kleinunternehmerregelung](/ratgeber/kleinunternehmerregelung) für dich passt, entscheidest du im Fragebogen. Bei Fragen zu deinem Einzelfall frag beim Finanzamt oder bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater nach.

## Was passiert, wenn die Selbstständigkeit nicht klappt?

Du kannst wieder Arbeitslosengeld beantragen – entweder aus einem neuen Anspruch oder aus deinem alten Restanspruch.

- **Restanspruch:** Den alten Anspruch kannst du noch geltend machen, solange seit seiner Entstehung keine vier Jahre vergangen sind ([§ 161 Abs. 2 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__161.html)). Er ist aber um die Tage aus Phase 1 kleiner ([§ 148 Abs. 1 Nr. 8 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__148.html)).
- **Neuer Anspruch:** Dafür brauchst du in der Regel zwölf Monate Versicherungspflicht innerhalb der letzten 30 Monate ([Wegweiser der Arbeitsagentur](https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba035285.pdf)). Als Selbstständige:r kannst du dich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern, wenn du mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitest und unmittelbar vorher zum Beispiel Arbeitslosengeld bezogen hast ([§ 28a Abs. 1 und 2 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__28a.html)). Den Antrag musst du spätestens drei Monate nach Aufnahme der Selbstständigkeit stellen ([§ 28a Abs. 3 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__28a.html)) – die Frist läuft also schon während Phase 1.

Melde dich nach dem Ende der Selbstständigkeit spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Agentur arbeitslos ([Wegweiser der Arbeitsagentur](https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba035285.pdf)).

## Quellen

- [§ 3 Sozialgesetzbuch III (SGB III) – Leistungen der Arbeitsförderung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__3.html)
- [§ 4 SGB III – Vorrang der Vermittlung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__4.html)
- [§ 19 SGB III – Menschen mit Behinderungen](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__19.html)
- [§ 28a SGB III – Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__28a.html)
- [§ 93 SGB III – Gründungszuschuss](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html)
- [§ 94 SGB III – Dauer und Höhe der Förderung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__94.html)
- [§ 138 SGB III – Arbeitslosigkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__138.html)
- [§ 147 SGB III – Dauer des Anspruchs](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html)
- [§ 148 SGB III – Minderung der Anspruchsdauer](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__148.html)
- [§ 154 SGB III – Berechnung und Leistung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__154.html)
- [§ 155 SGB III – Anrechnung von Nebeneinkommen](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__155.html)
- [§ 159 SGB III – Ruhen bei Sperrzeit](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html)
- [§ 161 SGB III – Erlöschen des Anspruchs](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__161.html)
- [§ 324 SGB III – Antrag vor Leistung](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__324.html)
- [§ 60 SGB I – Angabe von Tatsachen](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html)
- [§ 3 Einkommensteuergesetz (EStG)](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html)
- [§ 32b EStG – Progressionsvorbehalt](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html)
- [Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen)
- [Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss – Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung (PDF)](https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba035285.pdf)
- [Bundesagentur für Arbeit: Vordruck Stellungnahme der fachkundigen Stelle (PDF)](https://www.arbeitsagentur.de/datei/gruendungszuschuss-gz-stellungnahme-fachkundige-stelle_ba053733.pdf)
