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title: "Gewerbe anmelden in München: online, Kosten, Termin (2026)"
description: "In München meldest du dein Gewerbe beim Gewerbeamt im KVR an – online mit einfacher BayernID, für 50 bis 60 €. Termin, Unterlagen und Finanzamt."
published: 2026-10-22
updated: 2026-10-22
author: Valentin Weinert
category: stadt
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In München ist das Gewerbeamt der Landeshauptstadt zuständig, das zum Kreisverwaltungsreferat (KVR) gehört. Am schnellsten geht die Anmeldung über die Online-Gewerbeanmeldung der Stadt: Dafür reicht eine BayernID mit E-Mail-Adresse und Passwort, den Online-Ausweis brauchst du nicht. Die Gebühr liegt bei 50 bis 60 €, je nach Rechtsform ([Stadt München](https://stadt.muenchen.de/service/info/gewerbeamt/10164604/)). Vor Ort im Gewerbeamt geht es nur mit Termin. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst du danach selbst ans Finanzamt.

| | München |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Gewerbeamt der Landeshauptstadt München (KVR), Implerstraße 11 |
| Online-Dienst | Online-Gewerbeanmeldung der Stadt München |
| Konto | BayernID, einfache Registrierung (E-Mail und Passwort), kein Online-Ausweis nötig |
| Gebühr | 50 bis 60 € je nach Rechtsform; die Stadt nennt keinen eigenen Online-Preis |
| Bezahlen | online zum Beispiel per PayPal oder Wero; vor Ort bar |
| Quelle | [Stadt München: Gewerbe-Anmeldung](https://stadt.muenchen.de/service/info/gewerbeamt/10164604/) |
| Stand | Oktober 2026 |

Die Regeln, die überall gelten – wer anmelden muss, wann und was danach kommt –, stehen im Ratgeber [Gewerbe anmelden](/ratgeber/gewerbe-anmelden). Hier geht es um das, was in München anders ist.

## Kann ich mein Gewerbe in München online anmelden?

Ja, über die [Online-Gewerbeanmeldung der Stadt München](https://www17.muenchen.de/gewerbe/webclient/app/m/9162000/gewerbeanzeige). Die Stadt beschreibt den Ablauf in vier Schritten ([Stadt München](https://stadt.muenchen.de/service/info/gewerbeamt/10164604/)):

1. Mit der BayernID anmelden. Hast du noch keine, registrierst du dich im Antrag mit E-Mail-Adresse und selbst gewähltem Passwort. Eine Identifizierung mit Personalausweis, Ausweis-App oder Kartenlesegerät ist nicht nötig.
2. Unterlagen hochladen, etwa eine Vollmacht oder deinen Aufenthaltstitel.
3. Online zahlen – zum Beispiel per PayPal oder Wero.
4. Den Gewerbeschein per Post erhalten.

Laut Stadt beschleunigt die Online-Anmeldung die Bearbeitung. Eine konkrete Dauer nennt sie nicht. Das Gewerbeamt gehört zum KVR und steht dort in der Liste der [Online-Services im KVR](https://stadt.muenchen.de/infos/onlinekvr.html).

## Was kostet die Gewerbeanmeldung in München?

50 bis 60 €, abhängig von der Rechtsform ([Stadt München](https://stadt.muenchen.de/service/info/gewerbeamt/10164604/)). Den genauen Betrag je Rechtsform schlüsselt die Stadt nicht auf.

Der Rahmen kommt aus dem Landesrecht: In Bayern kostet eine Gewerbeanmeldung 25 bis 100 € nach dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz, Tarif-Nr. 5.III.5/2 ([BayernPortal](https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/5777574439)). Innerhalb dieses Rahmens legt die Gemeinde ihre Gebühr fest. Online zahlst du im Antrag, danach kommt der Gewerbeschein per Post; vor Ort zahlst du bar an der Kasse.

## Brauche ich in München einen Termin?

Für die persönliche Anmeldung ja: Im Gewerbeamt in der Implerstraße 11 sprichst du nur nach Terminvereinbarung vor ([Stadt München](https://stadt.muenchen.de/service/info/gewerbeamt/10164604/)). Den Termin buchst du über die [Online-Terminvereinbarung der Stadt](https://stadt.muenchen.de/buergerservice/terminvereinbarung.html#/services/1063423/locations/10546). Die Stadt empfiehlt aber ausdrücklich die Online-Anmeldung – dafür brauchst du keinen Termin.

Anmelden musst du spätestens mit dem Start deiner Tätigkeit ([§ 14 Abs. 1 GewO](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html)).

## Welches Amt ist in München zuständig?

Das Gewerbeamt der Landeshauptstadt München, wenn deine gewerbliche Niederlassung – Hauptbetrieb oder Filiale – in München liegt ([Stadt München](https://stadt.muenchen.de/service/info/gewerbeamt/10164604/)). Ob du haupt- oder nebenberuflich arbeitest, spielt keine Rolle.

Zwei Münchner Hinweise, die oft übersehen werden:

- **Handwerk:** Meisterpflichtige Tätigkeiten kann das Gewerbeamt erst anmelden, wenn dein Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist. Dafür ist die Handwerkskammer für München und Oberbayern zuständig.
- **Erlaubnisse:** Brauchst du eine Erlaubnis, etwa für Immobilien- oder Versicherungsvermittlung, legst du sie schon bei der Anmeldung vor. Viele dieser Erlaubnisse beantragst du bei der IHK.

## Welche Unterlagen brauche ich?

Laut Stadt München ([Stadt München](https://stadt.muenchen.de/service/info/gewerbeamt/10164604/)):

- Registerauszug, wenn du im Handelsregister stehst,
- vorhandene Erlaubnisse und Handwerkskarten,
- als Nicht-EU-Bürger:in eine in Deutschland ausgestellte Aufenthaltserlaubnis, die dir eine selbstständige Tätigkeit erlaubt,
- eine Vollmacht, wenn jemand anderes für dich anmeldet (formlos, mit Ausweis beider Personen),
- bei persönlicher Vorsprache deinen Ausweis oder Reisepass.

Bist du minderjährig, brauchst du für ein eigenes Gewerbe grundsätzlich die Ermächtigung deiner gesetzlichen Vertreter:innen mit Genehmigung des Familiengerichts ([§ 112 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html)). Für eine Tätigkeit im Nebenberuf nennt die Stadt München auf ihrer Seite das Einverständnis der Erziehungsberechtigten – kläre deinen Fall vorher mit dem Gewerbeamt.

## Welches Finanzamt ist in München zuständig?

Für deine Einkommensteuer das Finanzamt an deinem Wohnsitz ([§ 19 Abs. 1 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.html)), für eine GmbH oder UG das Finanzamt am Ort der Geschäftsleitung ([§ 20 Abs. 1 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__20.html)). Für die Gewerbesteuer ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk die Geschäftsleitung deines Betriebs liegt ([§ 22 Abs. 1 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__22.html) mit [§ 18 Abs. 1 Nr. 2 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__18.html)). Wohnst du im Umland und arbeitest in München, kann es also sein, dass du mit zwei Finanzämtern zu tun hast.

Dein Finanzamt findest du über die [Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern](https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/GemFa/finanzamtsuche_node.html). Das [Finanzamt München](https://www.finanzamt-muenchen.de/) hat sein Servicezentrum in der Deroystraße 12. Dort ist grundsätzlich vorab ein Termin nötig.

## Was passiert nach der Anmeldung?

Das Gewerbeamt informiert andere Stellen, darunter das Finanzamt, die IHK oder die Handwerkskammer ([§ 14 Abs. 8 GewO](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html)). Selbst erledigen musst du:

- den [Fragebogen zur steuerlichen Erfassung](/ratgeber/fragebogen-steuerliche-erfassung), innerhalb eines Monats über ELSTER ([§ 138 Abs. 1b und 4 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html)). Danach bekommst du deine Steuernummer, siehe [Steuernummer beantragen](/ratgeber/steuernummer-beantragen).
- die Klärung, ob du überhaupt ein Gewerbe hast. Achtung: Die Stadt München weist darauf hin, dass sich die gewerberechtliche Definition der freien Berufe nicht mit der steuerrechtlichen deckt. Mehr dazu unter [Freiberufler oder Gewerbe](/ratgeber/freiberufler-oder-gewerbe).

Für kleine Starts und Gründungen neben dem Job: [Kleingewerbe anmelden](/ratgeber/kleingewerbe-anmelden) und [Nebengewerbe anmelden](/ratgeber/nebengewerbe-anmelden). Beratung bieten die [IHK für München und Oberbayern](https://www.ihk-muenchen.de/) und die [Handwerkskammer für München und Oberbayern](https://www.hwk-muenchen.de/).

## Quellen

- [§ 112 BGB – Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html)
- [Stadt München: Gewerbe-Anmeldung](https://stadt.muenchen.de/service/info/gewerbeamt/10164604/)
- [Stadt München: Online-Gewerbeanmeldung](https://www17.muenchen.de/gewerbe/webclient/app/m/9162000/gewerbeanzeige)
- [Stadt München: Online-Services im KVR](https://stadt.muenchen.de/infos/onlinekvr.html)
- [BayernPortal: Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung](https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/5777574439)
- [Finanzamt München](https://www.finanzamt-muenchen.de/)
- [Bundeszentralamt für Steuern: Finanzamtsuche](https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/Finanzamtsuche/GemFa/finanzamtsuche_node.html)
- [§ 14 Gewerbeordnung (GewO)](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html)
- [§ 18 Abgabenordnung (AO)](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__18.html)
- [§ 19 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.html)
- [§ 20 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__20.html)
- [§ 22 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__22.html)
- [§ 138 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html)
- [IHK für München und Oberbayern](https://www.ihk-muenchen.de/)
- [Handwerkskammer für München und Oberbayern](https://www.hwk-muenchen.de/)
