---
title: "Aussetzung der Vollziehung: Antrag, Muster und Zinsen"
description: "Mit der Aussetzung der Vollziehung zahlst du einen angefochtenen Steuerbescheid vorerst nicht. Wann das Finanzamt aussetzt, wie der Antrag geht, was es kostet."
published: 2026-10-22
updated: 2026-10-22
author: Valentin Weinert
category: amtspost
order: 4
---

Mit der Aussetzung der Vollziehung (AdV) musst du einen Steuerbescheid, gegen den du Einspruch eingelegt hast, vorerst nicht bezahlen. Das Finanzamt soll sie auf Antrag gewähren, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen oder die Zahlung für dich eine unbillige Härte wäre ([§ 361 Abs. 2 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__361.html)). Den Antrag stellst du beim Finanzamt, das den Bescheid erlassen hat – am einfachsten zusammen mit dem Einspruch im ELSTER-Formular „Einspruch einreichen inkl. Aussetzung der Vollziehung“. Ausgesetzt wird höchstens die festgesetzte Steuer abzüglich deiner Vorauszahlungen. Bleibt der Einspruch erfolglos, zahlst du den ausgesetzten Betrag nach, plus Aussetzungszinsen von 0,5 % für jeden vollen Monat ([§ 237 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__237.html), [§ 238 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__238.html)).

## Was bedeutet Aussetzung der Vollziehung?

Aussetzung der Vollziehung heißt: Der Bescheid gilt weiter, aber das Finanzamt verlangt das Geld vorerst nicht und vollstreckt nicht. Nötig ist das, weil ein Einspruch die Zahlung nicht aufhält – die Steuer bleibt zum Fälligkeitstermin fällig ([§ 361 Abs. 1 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__361.html)). Wie der Einspruch selbst funktioniert, steht im Ratgeber [Einspruch gegen den Steuerbescheid](/ratgeber/einspruch-steuerbescheid).

Die Aussetzung gibt es nur, solange ein Einspruch oder eine Klage gegen den Bescheid läuft. Beantragst du statt eines Einspruchs nur eine Änderung, etwa bei einem Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung, kommt sie nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht in Betracht ([AEAO zu § 361, Nr. 2.2 und 2.3](https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2026/Abgabenordnung/Siebenter-Teil/Zweiter-Abschnitt/Paragraf-361/ae-361.html)). Aussetzen lassen sich zum Beispiel Steuerbescheide mit einer Nachzahlung, Vorauszahlungsbescheide und Prüfungsanordnungen. Ist der Bescheid schon bezahlt oder vollstreckt, kannst du die Aufhebung der Vollziehung beantragen – dann bekommst du das Geld vorläufig zurück (§ 361 Abs. 2 Satz 3 AO).

## Wann setzt das Finanzamt die Vollziehung aus?

Das Finanzamt soll aussetzen, wenn einer von zwei Gründen vorliegt ([§ 361 Abs. 2 Satz 2 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__361.html)):

- **Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit.** Die bestehen nach dem Anwendungserlass der Finanzverwaltung, wenn bei einer überschlägigen Prüfung gewichtige Gründe gegen den Bescheid sprechen. Dass du eher gewinnst als verlierst, ist nicht nötig. Typische Fälle: Das Finanzamt weicht von einer für dich günstigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ab, oder die Gerichte entscheiden die Frage unterschiedlich ([AEAO zu § 361, Nr. 2.5](https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2026/Abgabenordnung/Siebenter-Teil/Zweiter-Abschnitt/Paragraf-361/ae-361.html)). Auch ein Schätzungsbescheid, der deutlich über deinen tatsächlichen Zahlen liegt, kann solche Zweifel begründen – vor allem, wenn du die fehlende Erklärung gleich mitschickst.
- **Unbillige Härte.** Gemeint sind Nachteile, die über das bloße Bezahlen hinausgehen und sich kaum rückgängig machen lassen oder deine Existenz bedrohen. Deine wirtschaftliche Lage musst du dann im Einzelnen darlegen und glaubhaft machen. Ist der Einspruch offensichtlich aussichtslos, hilft die Härte allein nicht (ebenda, Nr. 2.6).

Bei der Entscheidung soll das Finanzamt seinen Ermessensspielraum im Interesse der Steuerpflichtigen voll ausschöpfen (ebenda, Nr. 2.4). Ob die Zweifel in deinem Fall reichen, hängt von den Umständen ab. Im Zweifel frag beim Finanzamt oder bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater nach.

## Wie viel kann ausgesetzt werden?

Bei Steuerbescheiden höchstens die festgesetzte Steuer abzüglich der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge (etwa Lohnsteuer) und der festgesetzten Vorauszahlungen ([§ 361 Abs. 2 Satz 4 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__361.html)). Bereits gezahlte Vorauszahlungen bekommst du über die Aussetzung also nicht vorläufig zurück. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Aussetzung nötig erscheint, um wesentliche Nachteile abzuwenden.

Ein Beispiel mit fiktiven Zahlen: Dein Einkommensteuerbescheid für 2025 setzt 9.000 € fest. Festgesetzt waren Vorauszahlungen von 4.000 €, die du gezahlt hast. Die Nachzahlung beträgt 5.000 €. Du meinst, richtig wären 3.000 € Steuer.

| | Betrag |
|---|---|
| Festgesetzte Einkommensteuer | 9.000 € |
| Festgesetzte Vorauszahlungen | – 4.000 € |
| Höchstens aussetzbar | 5.000 € |
| Deiner Meinung nach zu viel festgesetzt | 6.000 € |

Ausgesetzt werden können nur die 5.000 € Nachzahlung. Die übrigen 1.000 € bekommst du erst, wenn der Einspruch Erfolg hat. Wie sich Steuer, Vorauszahlungen und Abschlusszahlung im Bescheid zusammensetzen, erklärt der Ratgeber [Einkommensteuerbescheid](/ratgeber/einkommensteuerbescheid).

Das Finanzamt kann die Aussetzung außerdem von einer Sicherheitsleistung abhängig machen (§ 361 Abs. 2 Satz 5 AO). Das soll es vor allem tun, wenn die Steuer wegen deiner wirtschaftlichen Lage gefährdet erscheint. Kannst du trotz zumutbarer Anstrengung keine Sicherheit leisten, darf es bei einer Aussetzung wegen ernstlicher Zweifel keine verlangen ([AEAO zu § 361, Nr. 9.2](https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2026/Abgabenordnung/Siebenter-Teil/Zweiter-Abschnitt/Paragraf-361/ae-361.html)). Welche Sicherheiten möglich sind, etwa hinterlegtes Geld oder eine Bürgschaft, steht in [§ 241 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__241.html).

## Wie stelle ich den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung?

Am einfachsten zusammen mit dem Einspruch. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor.

1. **Einspruch einlegen.** Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids ([§ 355 Abs. 1 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__355.html)). Wie du die Frist ausrechnest, steht im Ratgeber [Brief vom Finanzamt](/ratgeber/brief-vom-finanzamt).
2. **Aussetzung mitbeantragen.** Im ELSTER-Formular [„Einspruch einreichen inkl. Aussetzung der Vollziehung“](https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/einspruch) kannst du den Antrag direkt mitstellen. Hast du schon Einspruch eingelegt, geht es nachträglich mit [„Einspruch ergänzen, erweitern oder einschränken inkl. Aussetzung der Vollziehung“](https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/einspruchnachtrag). Per Brief geht es auch.
3. **Betrag nennen.** Schreib, welchen Betrag das Finanzamt aussetzen soll, und rechne die Grenze aus dem Abschnitt oben mit ein.
4. **Begründen.** Erkläre, warum der Bescheid falsch ist, und häng Belege an. Bei unbilliger Härte gehört eine Darstellung deiner wirtschaftlichen Lage dazu.
5. **Vor dem Fälligkeitstag absenden.** Geht der begründete Antrag vor Fälligkeit ein, soll das Finanzamt die Aussetzung in der Regel ab dem Fälligkeitstag aussprechen ([AEAO zu § 361, Nr. 8.1](https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2026/Abgabenordnung/Siebenter-Teil/Zweiter-Abschnitt/Paragraf-361/ae-361.html)). Dann entstehen keine [Säumniszuschläge](/ratgeber/saeumniszuschlag).

Über den Antrag soll das Finanzamt unverzüglich entscheiden. Solange er offen ist, sollen Vollstreckungsmaßnahmen unterbleiben, außer der Antrag ist aussichtslos, soll offensichtlich nur Zeit gewinnen, oder es ist Gefahr im Verzug (ebenda, Nr. 3.1). Den Teil der Nachzahlung, den du nicht anfichtst, zahlst du zum Fälligkeitstermin.

## Gibt es ein Muster für den Antrag?

Ein amtliches Muster gibt es nicht – in ELSTER füllst du die Felder aus. Für einen Brief kann dir dieser Aufbau als Gerüst dienen. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern durch deine eigenen:

> An das Finanzamt [Name], Steuernummer [Nummer]
>
> Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
>
> Gegen den Bescheid über [Steuerart] [Jahr] vom [Datum] lege ich Einspruch ein. Zugleich beantrage ich, die Vollziehung in Höhe von [Betrag] € auszusetzen.
>
> Begründung: [Was im Bescheid falsch ist und warum, mit Verweis auf die beigefügten Belege.]
>
> Anlagen: [Liste der Belege]
>
> [Ort, Datum, Name]

Ob deine Begründung trägt, kann dir ein Muster nicht sagen. Das hängt davon ab, was im Bescheid steht und was du belegen kannst.

## Wie hoch sind die Aussetzungszinsen?

Aussetzungszinsen betragen 0,5 % des ausgesetzten Betrags für jeden vollen Monat ([§ 238 Abs. 1 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__238.html)). Sie fallen nur an, soweit dein Einspruch oder deine Klage endgültig keinen Erfolg hat ([§ 237 Abs. 1 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__237.html)). Gewinnst du, zahlst du keine. Nimmst du den Einspruch zurück, werden die Zinsen ebenfalls erhoben ([AEAO zu § 237, Nr. 4](https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2026/Abgabenordnung/Fuenfter-Teil/Zweiter-Abschnitt/Erster-Unterabschnitt/Paragraf-237/ae-237.html)).

Die Regeln im Einzelnen:

- **Zinssatz:** 0,5 % pro Monat, also 6 % im Jahr. Der niedrigere Satz von 0,15 % pro Monat gilt nur für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO, nicht für Aussetzungszinsen ([§ 238 Abs. 1a AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__238.html)).
- **Zeitraum:** ab Eingang des Einspruchs beim Finanzamt, nach Auffassung der Finanzverwaltung frühestens ab Fälligkeit, bis zum Ende der Aussetzung ([§ 237 Abs. 2 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__237.html); AEAO zu § 237, Nr. 6).
- **Nur volle Monate:** Angefangene Monate zählen nicht (§ 238 Abs. 1 Satz 2 AO).
- **Abrundung:** Der Betrag je Steuerart wird auf volle 50 € abgerundet (§ 238 Abs. 2 AO). Zinsen unter 10 € werden nicht festgesetzt ([§ 239 Abs. 2 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__239.html)).

Ein Beispiel: Dein Bescheid ist am Montag, 9. November 2026, bekannt gegeben. Die Nachzahlung ist einen Monat später fällig, am 9. Dezember 2026 ([§ 36 Abs. 4 EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__36.html)). Du legst vorher Einspruch ein, das Finanzamt setzt 3.000 € aus. Der Einspruch wird zurückgewiesen, die Aussetzung endet am 14. Juli 2027. Vom 9. Dezember 2026 bis dahin sind es sieben volle Monate: 3.000 € × 0,5 % × 7 = 105 € Aussetzungszinsen.

Ob 0,5 % pro Monat verfassungsgemäß sind, ist umstritten. Der Bundesfinanzhof hält den Satz jedenfalls für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 15. April 2021 für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt ([BFH, Beschluss vom 8. Mai 2024, VIII R 9/23](https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht-bfh-haelt-aussetzungszinsen-von-monatlich-einhalb-prozent-fuer-verfassungswidrig)). Was das für einen Zinsbescheid bedeutet, frag beim Finanzamt oder bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater nach.

## Wie lange gilt die Aussetzung?

Das Ende steht in der Aussetzungsverfügung. Ohne festes Datum soll das Finanzamt es in der Regel auf einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung legen, oder einen Monat nach Eingang deiner Rücknahme ([AEAO zu § 361, Nr. 8.2](https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2026/Abgabenordnung/Siebenter-Teil/Zweiter-Abschnitt/Paragraf-361/ae-361.html)). Bis dahin zahlst du den ausgesetzten Betrag, wenn du verloren hast.

Ändert das Finanzamt den Bescheid, erledigt sich die bisherige Aussetzung. Für eine Nachzahlung der ausgesetzten Beträge kann es dir in der Regel einen Monat Zeit geben (ebenda). Die Verfügung steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt des Widerrufs (ebenda, Nr. 9.1).

## Was, wenn das Finanzamt die Aussetzung ablehnt?

Dann hast du zwei Wege:

- **Einspruch gegen die Ablehnung.** Die Entscheidung über die Aussetzung ist selbst ein Verwaltungsakt. Eine Klage dagegen gibt es nicht ([AEAO zu § 361, Nr. 11](https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2026/Abgabenordnung/Siebenter-Teil/Zweiter-Abschnitt/Paragraf-361/ae-361.html)).
- **Antrag beim Finanzgericht.** Das Finanzgericht kann die Vollziehung auf Antrag aussetzen, auch schon bevor du Klage erhebst ([§ 69 Abs. 3 FGO](https://www.gesetze-im-internet.de/fgo/__69.html)). Zulässig ist der Antrag grundsätzlich erst, wenn das Finanzamt deinen Antrag ganz oder teilweise abgelehnt hat. Ausnahmen: Das Finanzamt hat ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist entschieden, oder die Vollstreckung droht (§ 69 Abs. 4 FGO; [§ 361 Abs. 5 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__361.html)).

Lehnt das Finanzamt einen rechtzeitig gestellten Antrag erst nach Fälligkeit ab, gibt es dir im Allgemeinen eine Zahlungsfrist von höchstens einer Woche. Zahlst du innerhalb dieser Frist plus drei Tage Schonfrist, fallen keine Säumniszuschläge an ([AEAO zu § 240, Nr. 6](https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2026/Abgabenordnung/Fuenfter-Teil/Zweiter-Abschnitt/Zweiter-Unterabschnitt/Paragraf-240/ae-240.html); [§ 240 Abs. 3 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__240.html)). Danach wird in der Regel vollstreckt, auch wenn du gegen die Ablehnung vorgehst (AEAO zu § 361, Nr. 10).

## Aussetzung der Vollziehung oder Stundung?

Die Aussetzung ist für Bescheide, die du für falsch hältst. Die Stundung ist für richtige Bescheide, die du gerade nicht bezahlen kannst.

| | Aussetzung der Vollziehung | Stundung |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Einspruch läuft, ernstliche Zweifel oder unbillige Härte ([§ 361 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__361.html)) | Zahlung wäre eine erhebliche Härte, Steuer nicht gefährdet ([§ 222 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__222.html)) |
| Zinsen | 0,5 % pro vollem Monat, nur wenn du verlierst ([§ 237 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__237.html)) | 0,5 % pro vollem Monat für die ganze Dauer ([§ 234 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__234.html)) |
| Sicherheitsleistung | kann verlangt werden | soll in der Regel verlangt werden |

Liegen die Voraussetzungen für beides vor, wird nach dem Anwendungserlass im Regelfall ausgesetzt ([AEAO zu § 361, Nr. 1.4](https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2026/Abgabenordnung/Siebenter-Teil/Zweiter-Abschnitt/Paragraf-361/ae-361.html)). Wie eine Stundung oder Ratenzahlung funktioniert, steht im Ratgeber [Stundung und Ratenzahlung beim Finanzamt](/ratgeber/stundung-ratenzahlung-finanzamt).

## Quellen

- [§ 222 AO – Stundung](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__222.html)
- [§ 234 AO – Stundungszinsen](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__234.html)
- [§ 237 AO – Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__237.html)
- [§ 238 AO – Höhe und Berechnung der Zinsen](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__238.html)
- [§ 239 AO – Festsetzung der Zinsen](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__239.html)
- [§ 240 AO – Säumniszuschläge](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__240.html)
- [§ 241 AO – Art der Sicherheitsleistung](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__241.html)
- [§ 355 AO – Einspruchsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__355.html)
- [§ 361 AO – Aussetzung der Vollziehung](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__361.html)
- [§ 69 FGO – Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzgericht](https://www.gesetze-im-internet.de/fgo/__69.html)
- [§ 36 EStG – Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__36.html)
- [AEAO zu § 237 (Amtliches AO-Handbuch des BMF)](https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2026/Abgabenordnung/Fuenfter-Teil/Zweiter-Abschnitt/Erster-Unterabschnitt/Paragraf-237/ae-237.html)
- [AEAO zu § 240 (Amtliches AO-Handbuch des BMF)](https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2026/Abgabenordnung/Fuenfter-Teil/Zweiter-Abschnitt/Zweiter-Unterabschnitt/Paragraf-240/ae-240.html)
- [AEAO zu § 361 (Amtliches AO-Handbuch des BMF)](https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2026/Abgabenordnung/Siebenter-Teil/Zweiter-Abschnitt/Paragraf-361/ae-361.html)
- [BFH, Pressemitteilung zur Vorlage VIII R 9/23 (Aussetzungszinsen)](https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht-bfh-haelt-aussetzungszinsen-von-monatlich-einhalb-prozent-fuer-verfassungswidrig)
- [ELSTER – Einspruch einreichen inkl. Aussetzung der Vollziehung](https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/einspruch)
- [ELSTER – Einspruch ergänzen, erweitern oder einschränken inkl. Aussetzung der Vollziehung](https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/einspruchnachtrag)
